Das Berufungsgericht England und Wales hat einen Versuch von Google zurückgewiesen, britische Computernutzer daran zu hindern, das Unternehmen in England zu verklagen.
Die Grundsatzanhörung folgte einer vorangegangenen Niederlage für Google vor dem englischen Obersten Gericht in dem Versuch, drei britische Computernutzer an ihrem Recht zu hindern, das Unternehmen wegen Verletzung der Privatsphäre anzuklagen, nachdem der Computergigant Wünsche der Anwender ignoriert hatte, keine Cookies auf ihren Computern abzulegen.
Privatsphäre unantastbar
Google legte in der Angelegenheit Berufung ein und argumentierte, dass das Problem nicht schwerwiegend sei und die Kläger in keinem Fall nachweisen könnten, dass sie aufgrund der Handlungsweise des Unternehmens finanzielle Verluste erlitten hätten. Das Berufungsgericht war anderer Meinung.
Das Berufungsgericht bestätigte auch das Urteil von Richter Tugendhat des Obersten Gerichts, dass die Verletzung der Privatsphäre eine unerlaubte Handlung sei, und wies das Argument von Google zurück, dass dies nur dann klagbar sein, wenn ein finanzieller Verlust vorliege.
Wie Google Geld macht
Das Urteil legte deutlich dar, wie Google von seinen Werbediensten profitiert, die auf der Verfolgung von Cookies beruhen, und erklärte, dass Unternehmen erwirtschafte "durch den DoubleClick-Dienst einen Jahresüberschuss von Milliarden von Dollar", wobei ein DoubleClick-ID-Cookie, das im Browser eines Nutzers platziert wird, Daten wie etwa Surfgewohnheiten, gesellschaftliche Klasse, Rasse und Volkszugehörigkeit, sexuelle Vorlieben, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, religiöse und politische Überzeugungen, geistige und körperliche Gesundheit und die finanzielle Situation sammelt.
Die Entscheidung öffnet die Tür für Klagen durch Millionen von Briten: Jeder, der den Safari-Browser in England und Wales während des relevanten Zeitraums genutzt hat, ist jetzt berechtigt, sich der Klage der Gesellschaft gegen Google anzuschliessen. (sda)

