19.07.2012

Google

Sieg der Musikindustrie

Französisches Gericht verbietet Links zu illegalen Downloads.

Der französische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Google bei seiner Suchvervollständigung Links auf Anbieter von illegalen Downloads löschen muss. Dem US-Suchgiganten wird von der französischen Musikindustrievereinigung SNEP vorgeworfen, indirekt auf Webseiten von Torrent-Anbietern zu verweisen. Der Fall geht jetzt vor das Berufungsgericht.

Der Gerichtsentscheid besagt, dass Google die Begriffe "Torrent", "RapidShare" und "Megaupload" aus seiner Suchfunktion streichen muss. SNEP brachte bei Gericht vor, dass bei der Suche nach populären Musikgruppen in der automatischen Vervollständigung von Google Links zu Webseiten auftauchen, die illegale Downloads anbieten. Dadurch soll ein erheblicher Schaden für die Musikindustrie entstehen.

TorrentFreak berichtet, dass Google bereits im Vorjahr begonnen hat, verdächtige Links aus der automatischen Vervollständigung zu entfernen. Die Nutzer werden bei der herkömmlichen Suche weiterhin auf zwielichtige Angebote stossen, das "Autocomplete" soll laut dem Branchenportal "sauber" werden. Das ist nicht das erste Mal, dass sich Google vor einem französischen Gericht verantworten muss. Im Mai gelang es dem Konzern eine Klage abzuwehren, die Google vorwarf, auf seinem Video-Portal YouTube wissentlich Urheberrechte zu verletzen. Das aktuelle Verfahren wird jetzt in zweiter Instanz vor dem französischen Berufungsgericht verhandelt. (sda)



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