02.12.2013

Bundesrat

Strafverfolgungsbehörde muss Social Media büffeln

Schweizer Amtsstellen mangelt es an Kenntnissen mit Facebook & Co.

Facebook gewährt Schweizer Behörden relativ selten Auskunft zu seinen Nutzern. Der Bundesrat macht dazu unter anderem die fehlenden Kenntnisse der Schweizer Amtsstellen verantwortlich und bietet den Strafverfolgungsbehörden Nachhilfeunterricht an.

Nach einer Auswertung von Facebook ersuchte die Schweiz im ersten Halbjahr 2013 in 32 Fällen beim US-Unternehmen Auskunft über dessen Nutzer. Nur in vier dieser Anfragen rückte Facebook Nutzerdaten heraus - Kaum ein anderes Land wies eine so tiefe Rate positiver Antworten aus. Mit Verweis auf diese Zahlen wollte Karl Vogler (CVP/OW) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, was die Schweizer Behörden falsch machten. Er erkundigt sich auch, ob es gesetzliche Änderungen brauche, damit Facebook bei Ereignissen wie "Tanz Dich Frei" in Bern Auskunft erteilt.

Kenntnisse "noch zu verbessern" 
Die Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen seien "noch zu verbessern", schreibt der Bundesrat in seiner am Montag publizierten Antwort. Eine Erhebung habe ergeben, dass die  grosse Mehrheit der Gesuche abgelehnt worden sei, weil es Formmängel gab oder weil nach US-Recht (danach richtet sich Facebook) keine Strafbarkeit gegeben war.

Grundsätzlich müsse Facebook im Rahmen von Strafverfahren über die internationale Rechtshilfe Daten herausgeben, hält die Regierung fest. Oft sei dies aber sehr aufwendig und langwierig. Deshalb habe Facebook von sich aus weitere Möglichkeiten für dringende Datenanfragen geschaffen, beispielsweise bei Entführungen. Laut Bundesrat funktioniert dies in Schweizer Fällen.

Korrekt gestellte Rechtshilfeersuchen werden beantwortet 
Einen rechtlichen Handlungsbedarf verneint der Bundesrat. Allerdings könnten Strafverfolgungsbehörden bei der Koordinationsstelle zur  Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) Ausbildungsangebote in  Anspruch nehmen. Die Erfahrung zeige, dass Facebook korrekt gestellte und begründete Rechtshilfeersuchen in Strafsachen pflichtbewusst beantworte.

Für Aufsehen sorgte in jüngster Zeit unter anderem der erfolglose Versuch der Berner Behörden, über Facebook an Nutzerdaten der Organisatoren der Kundgebung "Tanz Dich Frei" zu gelangen. Die  rechtlichen Voraussetzungen reichten dafür nicht aus. (sda)


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