03.04.2014

Türkei

Twitter trotz Verfassungsgerichtsurteil weiter gesperrt

Staatspräsident Gül forderte eine Aufhebung des Verbots.

Die türkische Regierung zögert trotz einer Aufforderung durch das Verfassungsgericht mit der Freigabe des Zugangs zum Kurznachrichtendienst Twitter. Auf normalem Wege war Twitter am Donnerstagvormittag in der Türkei nach wie vor nicht zu erreichen. Auch Staatspräsident Abdullah Gül forderte erneut eine Aufhebung des Verbots. Aussenminister Ahmet Davutoglu erklärte laut der Nachrichtenagentur Anadolu, das Urteil des Verfassungsgerichts vom Mittwoch werde "geprüft".

Das Verfassungsgericht in Ankara hatte die von der Regierung verhängte Sperrung von Twitter am Mittwoch für illegal erklärt. Die Regierung hatte Twitter am 20. März gesperrt, weil der Kurznachrichtendienst zur Verbreitung von Korruptionsvorwürfen gegen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und sein Umfeld genutzt worden war (persoenlich.com berichtete).

Bereits vor einer Woche hatte ein Verwaltungsgericht in Ankara die Aufhebung der Twitter-Sperre angeordnet, doch hat die Regierung 30 Tage Zeit zur Umsetzung. Beim Urteil des Verfassungsgerichts gibt es eine solche Frist nicht. Die Entscheidung wurde mit der Veröffentlichung im türkischen Staatsanzeiger am Donnertag offiziell.

Gül setzt sich über Verbot hinweg 
Sezgin Tanrikulu, Vizechef der Oppositionspartei CHP und einer der Kläger gegen das Twitter-Verbot, kündigte der Nachrichtenagentur Cihan zufolge an, er werde bei der staatlichen Kommunikationsbehörde die sofortige Freigabe des Kurznachrichtendienstes beantragen.

Auch Staatspräsident Gül betonte erneut, Twitter und die ebenfalls mit einem Zugangsverbot belegte Videoplattform YouTube müssten "endlich" wieder freigegeben werden. Nach türkischen Zeitungsberichten äusserte sich Gül während eines Besuches in Kuwait vor mitreisenden Journalisten.

Der Präsident hatte sich in den vergangenen Wochen demonstrativ über die Verbote hinweggesetzt und sowohl auf Twitter als auch auf YouTube Stellungnahmen verbreitet. (sda)

 


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