07.04.2014

Türkei

Verfassungsgericht verteidigt Twitter-Freigabe

Kritik von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan wurde zurückgewiesen.

Das türkische Verfassungsgericht weist die Kritik von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan an der Freigabe des Kurznachrichtendienstes Twitter zurück. Das Gericht habe gemäss internationalen verbindlichen Rechtsnormen gehandelt. Dies verkündete Medienberichten zufolge Gerichtspräsident Hasim Kilic am Montag.

Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Fernsehsender und Online- Portalen sei es bei Twitter um eine Frage der Meinungsfreiheit  gegangen. Das Verfassungsgericht habe sein Urteil gefällt, um weiteren Schaden zu verhindern. Von einem unpatriotischen Verhalten des Gerichts könne keine Rede sein. Grundrechte und -freiheiten seien universelle Werte. Er habe aber Verständnis für "emotionale Reflexe", sagte er mit Blick auf Erdogan.

Das Verfassungsgericht hatte die von Erdogans Regierung verfügte Zugangssperre für Twitter vergangene Woche aufgehoben. Erdogan kritisierte daraufhin, das Urteil sei gegen die nationalen Werte der Türkei gerichtet. Die Regierung hatte Twitter gesperrt, nachdem der Dienst zur Verbreitung von Korruptionsvorwürfen gegen Erdogan und sein Umfeld genutzt worden war.

Auch YouTube wendet sich ans höchste Gericht 
Unterdessen wandte sich auch die ebenfalls gesperrte Videoplattform YouTube ans türkische Verfassungsgericht, um eine Freischaltung zu erreichen. Die Eingabe wurde über einen Istanbuler Anwalt an das Verfassungsgericht in Ankara geleitet, Wie die Nachrichtenagentur AFP aus Verfahrenskreisen erfuhr. Verlangt werde die sofortige Freigabe des Zugangs zu der Videoplattform.

Der Zugang zu YouTube war am 27. März gesperrt worden nachdem auf der Plattform der Mitschnitt eines vertraulichen Gespräches ranghoher Regierungsbeamter über die Lage in Syrien aufgetaucht war. Ein Gericht in Ankara hatte YouTube in der vergangenen Woche wieder freigegeben, doch war diese Entscheidung von einer anderen Instanz wieder aufgehoben worden. (sda)


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