23.06.2021

DSG

Vernehmlassung zu Änderungen eröffnet

Die Verordnung soll laut dem Bundesrat mit dem neuen Datenschutzgesetz 2022 in Kraft treten.

Bevor das im Herbst 2020 vom Parlament verabschiedete neue Datenschutzgesetz in Kraft treten kann, müssen zahlreiche Bestimmungen in der entsprechenden Verordnung grundlegend angepasst werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet.

Die Anpassungen betreffen etwa die Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit, die Modalitäten der Informationspflichten und des Auskunftsrechts oder die Meldung von Verletzungen der Datensicherheit.

Die Verordnung soll laut dem Bundesrat mit dem neuen Datenschutzgesetz in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten. Gleichzeitig werde die Schweiz auch die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarates ratifizieren. (sda/cbe)


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