21.10.2012

Soziale Netzwerke

Von rassitischen Posts überflutet

Twitter und Reddit im Fokus der Kritik.

Rassistische Äusserungen auf Twitter und Reddit tragen immer mehr zu einer hitzigen öffentlichen Debatte bei. In Frankreich gab es kürzlich einen Überschwall an antisemitischen Tweets. Obwohl Twitter anbietet, beleidigende Nachrichten zu melden, ist dies seitens der Nutzer nur schwierig umsetzbar. Anders als Youtube und Facebook erfüllt Twitter nicht einmal die Basis-Bedingungen, wie das Melden einer auffälligen Person wegen aggressiver und bösartiger Nutzung des Portals.

Grenzen der Meinungsfreiheit

Twitter wehrt sich dagegen mit der Aussage, dass man mehrere Methoden über eine Google-Suche finden kann, um das Netzwerk über diese User zu informieren. Die Reddit will geschmacklose, aber legale Inhalte nicht löschen, da dies gegen die Meinungsfreiheit verstösse. Schwierig ist bei dieser Diskussion immer das Finden einer Grenze zwischen Rassismus und Verletzung der Meinungsfreiheit. "Rassistische Äusserungen von Plattformen zu löschen, verstößt meiner Ansicht nach nicht gegen die Meinungsfreiheit. Es ist schon sehr zweifelhaft, ob solche Äusserungen überhaupt unter die Meinungsfreiheit fallen", erörtert Menschenrechtsexperte Philip Czech. Wichtig sei diesbezüglich, dass sich User diverser Social-Media-Plattformen nicht hinter der Anonymität verstecken können.

Kontrolle versus Zensur

"Wer mit seinem Namen zu einer Äusserung stehen muss, ist in der Regel vorsichtiger und etwaige Übertretungen können so leichter verfolgt werden", führt Czech aus. Eine Kontrolle durch die Betreiber könne durchaus sinnvoll sein, auch wenn sie tendenziell die Gefahr der Zensur in sich birgt. Die Betreiber müssten entscheiden, was "rassistisch" ist und was nicht. Die Grenze müsse jeweils im Einzelfall gezogen werden. Ob gewisse Äusserungen verboten werden dürfen, hängt dem Experten zufolge davon ab, ob die Grenze zur Verhetzung oder anderen Tatbeständen überschritten ist oder konkrete Persönlichkeitsrechte beschnitten werden. Das ist laut Czech mit gutem Grund Sache der Gerichte, die aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Mediengesetzes oder des AGB entscheiden. (pte)


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