18.07.2013

Weko

Weist Gesuch der Kabelnetzunternehmen ab

Swisscom begrüsst Entscheid bezüglich Sportrechte und weist Vorwürfe von sich.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 4. April 2013 eine Untersuchung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV gegen Swisscom und Cinetrade eröffnet. Die Weko hat nun die im Zusammenhang mit der Untersuchung am 7. Mai 2013 von drei Kabelnetzbetreibern beantragten vorsorglichen Massnahmen klar abgewiesen. Swisscom begrüsst, laut einer Medienmitteilung vom Donnerstag, diesen Entscheid und führt das ausgebaute Live-Sportangebot zugunsten von Millionen von Schweizer Fernsehkonsumenten unverändert weiter.

Der Wirtschaftsverband der Schweizer Kabel-TV-Unternehmen Swisscable fordert hingegegen einen schnellen Abschluss der seit April laufenden Untersuchung gegen die Cinetrade/Teleclub und Swisscom und kritisert den Entscheid der Weko. Swisscble hält laut einer weiteren Medienmitteilung an den Vorwurf fest, dass Swisscom und Cinetrade ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich der Sportrechte missbrauchen. 

Swisscom weist den Vorwurf der Kabelnetzbetreiber zurück, das Angebot an Live-Sportübertragungen in der Schweiz unrechtmässig auszubauen. Vielmehr hätten es die Kabelnetzbetreiber trotz jahrzehntelangen TV-Aktivitäten verpasst, die Live-Übertragungen von Sportanlässen aktiv zu fördern oder selber auszubauen.

Weko bestätigt Wettbewerbsnachteil
In der Begründung zur Ablehnung der vorsorglichen Massnahmen bestätigt die Weko, dass es "wohl möglich ist, dass die Gesuchstellerinnen aufgrund des Fehlens von gewissen Programminhalten (Teleclub Sport 4-29) und Bezugsmöglichkeiten (Pay-per-View) im Wettbewerb benachteiligt sind [...]." Jedoch bewirke dies für die Kabelnetze keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, zitiert Swisscable in der Mitteilung. Verlorene Kunden könnten nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens wieder zurück gewonnen werden. Die Weko verzichte deshalb auf den Erlass von vorsorglichen Massnahmen. 

Die Investitionen, die Swisscom und Cinetrade getätigt hätten, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigten denn auch eine teilweise Exklusivität bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform. Ohne Teilexklusivität können die Investitionen nicht in genügendem Mass geschützt werden. Swisscom und Cinetrade sind zuversichtlich, dass die Weko im Verlauf der Untersuchung zum gleichen Schluss kommen wird. (pd)

 

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