04.07.2018

Datenschutz

WhatsApp und Co. gehören nicht an die Schulen

Schulen und Verwaltungen im Kanton Zürich sind im Umgang mit Personendaten oftmals naiv, so der Datenschützer.
Datenschutz: WhatsApp und Co. gehören nicht an die Schulen
Schulen und andere Organe sind für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Daher können sie Tools wie WhatsApp und Dropbox nicht einsetzen. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Schulen und Verwaltungen im Kanton Zürich sind im Umgang mit Personendaten oftmals naiv. Sie möchten bei der Digitalisierung die Nase vorne haben, blenden in ihrer Euphorie aber Risiken aus. Der Datenschützer hofft darum auf Gehör seiner Warnungen und mehr Personal in den eigenen Reihen.

Bei den Konzepten zur Digitalisierung verlieren sich die Zürcher Behörden gemäss dem kantonalen Datenschutzbeauftragten oftmals auf Gemeinplätzen. «Man will Rückstände aufholen, aber die Risiken werden überhaupt nicht thematisiert», sagte Bruno Baeriswyl am Mittwoch vor Medienvertretern in Zürich.

Beim Datenschutz gehe es nicht um den Schutz der Daten, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte, um die Privatsphäre und um die Selbstbestimmung des einzelnen über seine Daten. Die Wahrung der Grundrechte müssten darum Teil sein von sämtlichen Digitalisierungsstrategien. Das seien sie aber oftmals nicht. Bei der Kontrolle von rund 20 Websites von öffentlichen Organen beispielsweise seien bei der Hälfte der Tests Passwörter im Klartext gespeichert worden. Zugriffe auf die Datenbank und ein Missbrauch des gesamten Systems wären möglich gewesen.

Mehr Stellen

Der Datenschutzbeauftragte sei auch nicht überall wo nötig involviert worden. Zugleich wäre ein Einbezug flächendeckend unmöglich: Baeriswyl arbeitet mit einem Team, das 9,2 Vollzeitstellen umfasst. Kurzfristig müsste er bis zu drei Stellen und längerfristig bis zu sechs Stellen mehr haben, um den Kanton Zürich digital auch rechtlich fit zu machen, wie er am Rande der Medienkonferenz gegenüber Keystone-SDA sagte. Weisungsbefugnis hat die Behörde keine.

Baeriswyl hofft darum auf freiwilliges Gehör. Beispielsweise an den Schulen. Gratis-Tools wie WhatsApp oder auch Dropbox würden zwar gerne für den Unterricht benutzt. Doch mit der Nutzung legen Schulkinder eine digitale Spur – und bezahlen damit den Preis der vermeintlichen Gratisangebote. «Man bezahlt immer mit seinen Daten», so Baeriswyl. Für den Bildungsbereich konnte mit Microsoft nun aber ein Rahmenvertrag für die datenschutzkonforme Nutzung von Office 365 abgeschlossen werden.

Lob für ZVV

Lob vergab der Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht 2017 hingegen für das Check-in-Ticket des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV). Reisende müssen beim Check-in-Ticket vor dem Einsteigen über ihre App einchecken und nach dem Aussteigen wieder auschecken. Am Ende des Tages wird automatisch der korrekte Preis für alle unternommenen Fahrten verrechnet.

Der ZVV sammelt gemäss Bericht nur Daten, die für die Berechnung des Preises benötigt werden. Auch der Zugriff auf die Daten sei restriktiv geregelt. Das Check-in-Ticket kann mittlerweile auch schweizweit genutzt werden. (sda/cbe)

 



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