19.06.2023

Auslandschweizer

Zufrieden mit E-Voting-System

Aus Sicht der Auslandschweizer-Organisation (ASO) waren die Tests mit der elektronischen Stimmabgabe ein voller Erfolg. Zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer machten von der Möglichkeit Gebrauch.
Auslandschweizer: Zufrieden mit E-Voting-System
Ohne E-Voting sei die Wahlbeteiligung der Fünften Schweiz viel niedriger. (Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott)

Zum ersten Mal seit fast vier Jahren konnte eine ausgewählte Gruppe von Stimmberechtigten am vergangenen Sonntag wieder elektronisch abstimmen – darunter auch die Auslandschweizerinnen und -schweizer aus den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen.

Post kommt zu spät in fernen Ländern

Obwohl die Auslandschweizerinnen und -schweizer bereits seit 1992 per Post abstimmen und wählen können, sind sie hierbei immer wieder mit Schwierigkeiten konfrontiert. Wie ein Bericht des Bundesrates vom 17. März 2023 zur Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland zeigt, erhalten insbesondere in entfernten Ländern wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen regelmässig zu spät. Das E-Voting schafft hier Abhilfe und erlaubt es den Betroffenen, ihre politischen Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen, schreibt die Auslandschweizer-Organisation (ASO). Die nationalen Wahlen 2019 hätten gezeigt, so die ASO weiter, dass die Wahlbeteiligung der Fünften Schweiz ohne E-Voting viel niedriger sei.

Die Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen setzten in den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 erstmals das überarbeitete E-Voting-System der Post ein. In allen drei Kantonen waren die im entsprechenden Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und -schweizer zur elektronischen Stimmabgabe berechtigt. 4239 von ihnen, die in den drei Kantonen stimmberechtigt sind, haben diesen neuen elektronischen Stimmkanal genutzt, was 16 Prozent der berechtigten Personen entspricht. Das zeige, dass das E-Voting einem Bedürfnis der Fünften Schweiz entspreche, schreibt die ASO.

Verbreiteter Wunsch nach E-Voting

Auch unter Inländerinnen und Inländern geniess die elektronische Stimmabgabe grossen Rückhalt Die ASO verweist auf eine durch den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) veranlassten repräsentativen Befragung. Darin sprachen sich 72 Prozent der Befragten für die Einführung des E-Votings aus.

Angesichts der erfolgreichen Testdurchläufe und des breiten Rückhalts in der Bevölkerung sei es nun an den Kantonen, die Bewilligung für E-Voting-Versuche im Rahmen der Nationalratswahlen 2023 zu beantragen. Thurgau, St. Gallen und Basel-Stadt haben bereits Interesse bekundet. (pd/nil)


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