28.05.2020

Influencer-Marketing

Zwei Rekurse werden abgewiesen

Der Konsumentenschutz hat sich bei der Lauterkeitskommission gegen Roger Federer und Xenia Tchoumi beschwert.
Influencer-Marketing: Zwei Rekurse werden abgewiesen
Hat nicht gegen die Kennzeichnungspflicht von Werbung in Social-Media-Posts verstossen: Roger Federer. (Bild: Keystone/EPA/Nic Bothma)

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat zwei Beschwerden des Schweizerischen Konsumentenschutzes (SKS) abgewiesen. Der SKS hatte gegen Entscheide des vergangenen Jahres rekurriert, bei denen es um Influencer-Marketing ging (persoenlich.com berichtete).

Der Konsumentenschutz habe zudem «etliche neue Beschwerden» eingereicht, teilte die SLK am Donnerstag mit. Bei den beiden abgewiesenen Rekursen gegen den Tennisspieler Roger Federer und die Influencerin Xenia Tchoumi wie auch bei der Beschwerde gegen die Mountainbikerin Yolanda Neff ging es um die Kennzeichnungspflicht von Werbung in Social-Media-Posts. 

Federer postete demnach ein professionelles Werbevideo, auf dem unter anderen das Logo seines aktuellen Sponsoringpartners zu sehen war. Aus der Präsentation sei klar erkennbar hervorgegangen, dass der Tennisstar für den Markeninhaber warb, schreibt die SLK. 

Beim Post von Tchoumi erschien es ebenfalls eindeutig, dass es sich um kommerzielle Kommunikation handelte, obwohl die präsentierten Schmuckstücke nicht entsprechend gekennzeichnet waren, wie es weiter heisst. Dass die Influencerin zu Protokoll gab, sie hätte keine Zusammenarbeit mit den beworbenen Marken, sei insofern nicht relevant gewesen, da es oftmals zur Strategie von Influencern gehöre, Marken nur im Hinblick darauf zu bewerben, mit ihnen künftig ins Geschäft zu kommen.

Im Fall von Neff traf die Lauterkeitskommission keinen Entscheid, da die Mountainbikerin die Beschwerde von Anfang an akzeptiert habe.

Bezug auf aktuelle Rechtssprechung

Einen neuen Sachverhalt zu beurteilen, wie im Falle der Influencer-Beschwerden, zeige allerdings auch, dass es eine gewisse Anzahl Fälle brauche, bis sich eine «konsistente Spruchpraxis etabliert habe». Die Lauterkeitskommission beziehe in ihren Entscheiden «im Sinne des multinationalen Charakters von Social-Media-Accounts» zudem die aktuelle Rechtsprechung im Ausland mit ein. Diese kenne wie die SLK-Grundsätze keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Massgebend sei, ob die kommerzielle Natur einer Kommunikation eindeutig erkennbar ist oder nicht.

Neue wissenschaftliche Studien weisen laut SLK darauf hin, dass jugendliche Follower aufgrund der konkreten Inhaltsgestaltung die kommerziellen Überzeugungsabsichten eines Beitrages auch ohne Kennzeichnung zu identifizieren vermögen und durchaus eine kritische Haltung gegenüber Influencer-Posts haben.

In der Schweiz ist jede Person befugt und legitimiert, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der SLK zu beanstanden.

Am 6. Mai wurden bei der Plenumssitzung drei Experten verabschiedet und zwei neu in die Lauterkeitskommission gewählt, wie es weiter heisst. Stefan Szabo vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) löst als Spezialist im Bereich Immaterialgüterrecht und Swissness Emmanuel Meyer ab. Ebenfalls neu ist Roman Gertsch, COO & Co-Founder der Agentur Kingfluencers. Interimistisch stellt sich Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien, in den Dienst der fairen Werbung. Bis ein definitiver Ersatz gefunden ist, löst er Mirjam Teitler ab, die seit 2016 «als scharfsinnige Expertin für Printmedien» geamtet hat. Ebenfalls zurückgetreten ist Lorenzo Cicco als Experte für TV-Werbung. Er wird laut Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt ersetzt. (sda/cbe)



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