15.03.2021

Franz A. Zölch

Anklage verlangt mehrjährige Freiheitsstrafe

Im Betrugsprozess um den einst renommierten Berner Juristen Franz A. Zölch hat die Staatsanwaltschaft am Montag für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten gefordert, also über viereinhalb Jahre.
Franz A. Zölch: Anklage verlangt mehrjährige Freiheitsstrafe
Portrait des Medienrechtlers und ehemaligen Präsidenten der Schweizerischen Eishockey Nationalliga, aufgenommen am 17. März 2006 in Bern. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Zölch habe langjährige Bekannte und Freunde arglistig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen betrogen. Dabei sei ihm zugute gekommen, dass er als Medienrechtler, Bernburger, Brigadier der Schweizer Armee, hoher Sportfunktionär und Ex-Gatte einer Regierungsrätin in höchsten Kreisen verkehrte und in der Öffentlichkeit Ansehen genoss.

Manche der Geprellten verloren ihr ganzes Vermögen. Der Angeklagte hätte immer wieder Gelegenheit gehabt, Darlehen oder Teile davon zurückzuzahlen, was er aber nicht tat. Der Staatsanwalt folgerte daraus, dass der Jurist wusste, dass er das Geld nicht würde zurückzahlen können. Seit 2002 habe er gewusst, dass er beruflich mit seiner Kanzlei gescheitert und in finanzielle Nöte geraten sei.

Die rund vier Millionen Franken, die sich der Angeklagte überall zusammen bettelte, soll er für seinen Lebensunterhalt verwendet haben. Wie und wo das Geld hinkam, darüber schwieg sich Zölch stets aus.

Den Gläubigern erzählte Zölch meist, dass er in einem kurzzeitigen finanziellen Engpass stecke. Er brauche Geld, um in Genf eine grössere Summe aus einem Geldtransfer herauszulösen.

Zu den Geprellten gehören unter anderem auch eine Angestellte Zölchs, eine Jugendliebe und Personen, mit denen er seit Jahrzehnten befreundet war.

Der Angeklagte selber erschien am Montag nicht vor Gericht. Er war von einer Teilnahme dispensiert worden. Für ihn gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

Wegen Krankheit des Angeklagten waren zuvor bereits zwei Prozesstermine geplatzt. Nun wird das erstinstanzliche Regionalgericht Bern auch ohne Zölchs Anwesenheit ein Urteil fällen.

Verteidigung verlangt Freispruch

Zölchs Verteidiger beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte sei stets überzeugt gewesen, er werde die Darlehen zurückbezahlen. Arglist könne man Zölch nicht vorwerfen. Auch habe er seine Gläubiger durchaus auf finanzielle Probleme aufmerksam gemacht, auch wenn er manches schöngeredet habe.

Die Gläubiger selber hätten dem als erfolgreich und integer geltenden Zölch viel zu leichtfertig vertraut, kam der Verteidiger zum Schluss. Schliesslich sei es nicht um Darlehen von eine paar hundert Franken gegangen, sondern um grössere Summen.

Die Geschichten, die der Jurist den Gläubigern auftischte, seien vergleichbar mit einschlägigen «nigerianischen Betrügermails». Das hätte die Gläubiger aufhorchen lassen sollen.

Stattdessen habe niemand nähere Abklärungen getroffen und zum Beispiels einen Betreibungsauszug verlangt. Selbst dann nicht, als manche der Gläubiger mehrfach um Geld angegangen wurden und langsam ein mulmiges Gefühl aufkam.

Kritik an der Justiz

Die Geprellten, von denen sich manche bereits vor Jahren in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, üben teilweise harsche Kritik an der Berner Justiz. Dass Zölch so lange unbehelligt habe sein Unwesen treiben können, lasse auf Protektion schliessen.

Der Staatsanwalt wies diese Kritik in seinem Plädoyer zurück. Die Ermittlungen seien nicht einfach gewesen, da Zölch selber sich nicht mehr an Details erinnerte oder erinnern wollte. Der Jurist habe viele Transaktionen in Bar abgewickelt, was den Nachvollzug nicht einfach mache. Zudem entzog sich Zölch immer wieder den Behörden und tauchte unter.

Und schliesslich sei die Justiz auch darauf angewiesen, dass die Geschädigten sich meldeten. Aufgrund anonymer Hinweisschreiben könne sie nicht tätig werden, sagte der Staatsanwalt. Viele Geschädigte hätten sich wohl aus Scham nicht melden wollen.

2015 war der heute 72-Jährige bereits in Einzelfällen wegen Betrugs per Strafmandat verurteilt worden. Erstmals ist Zölch nun von sieben Geprellten vor Gericht gezogen worden, wo ihm ein systematisches Vorgehen zur Last gelegt wird. Angeklagt sind Vorfälle aus den Jahren 2008 bis 2011. Nebst gewerbsmässigen Betrugs wird Zölch auch Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte vorgeworfen.

Das Gericht wird sein Urteil am Dienstagnachmittag bekannt geben. (sda/lol)



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