26.03.2021

Betrugsvorwurf

Franz A. Zölch zieht das Urteil weiter

Ein Regionalgericht hat den Medienjuristen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Betrugsvorwurf: Franz A. Zölch zieht das Urteil weiter
War einst gefragter Medienrechtler: Franz A. Zölch, hier 2006 in seinem Büro in Bern. (Bild: Keystone/Gaëtan Bally)

Der einst renommierte Jurist Franz A. Zölch hat das gegen ihn in erster Instanz ausgesprochene Urteil wegen gewerbsmässigen Betrugs ans Berner Obergericht weitergezogen. Sein Anwalt, Martin Gärtl, bestätigte auf Anfrage am Freitag eine Meldung auf dem Onlineportal der Berner Zeitung. Sein Mandant wolle so im weiteren Verlauf des Prozesses seine Rechte wahren, führte Gärtl aus.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat Zölch Mitte März zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 18 Monate davon sind aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren (persoenlich.com berichtete). Bereits nach Bekanntgabe des Urteils hatte der Staatsanwalt die provisorische Anmeldung einer Berufung angekündigt. Wie sich Zölch entscheiden würde, blieb damals offen.

Einst war Zölch gefragter Medienrechtler, Sportfunktionär, hoher Militär und Gatte einer Regierungsrätin. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Schuld waren dubiose Geldgeschäfte.

Genauer gesagt handelte es sich um Darlehen, die der heute 72-Jährige im Freundes- und Bekanntenkreis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnahm – und nie zurückzahlte. So sieht es zumindest das erstinstanzliche Gericht. Zölch selber betonte stets, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen.

Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung. (sda/cbe)



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