Seit Anfang 2024 müssen Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Bruttoumsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren.
Für das Jahr 2025 haben 22 investitionspflichtige Firmen einen massgebenden Umsatz von 817 Millionen Franken gemeldet, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Daraus ergibt sich eine Investitionspflicht von 33 Millionen Franken. Tatsächlich investiert wurden 20 Millionen – ein Viertel mehr als 2024, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) am Donnerstag am Filmfestival Locarno mitteilte. Die Zahlen sind provisorisch.
Damit bleiben 13 Millionen Franken offen. Die Unternehmen dürfen Investitionen bis Ende 2027 aufschieben; was danach fehlt, ist als Ersatzabgabe an das BAK zu entrichten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Rückstand um rund zehn Prozent verringert. Das BAK erwartet laut seinem Fact Sheet, dass ab 2027 das jährliche Investitionsvolumen erreicht wird – ob auch der aufgelaufene Rückstand aufgeholt wird, lässt es offen.
Nur ein Teil des Geldes fliesst direkt in Filme und Serien: 12 Millionen Franken entfielen auf Herstellung und Ankauf, davon 4,2 Millionen auf Vorankäufe, 3,7 Millionen auf Koproduktionen, 2,1 Millionen auf Auftragsproduktionen und 2,0 Millionen auf Lizenzen bestehender Werke. Nach Format gingen 7,4 Millionen an Serien und 4,6 Millionen an Kinofilme, den Hauptteil machen fiktionale Stoffe aus. Regional flossen 6,3 Millionen in die französischsprachige und 5,7 Millionen in die deutschsprachige Schweiz. Die italienischsprachige Schweiz wird in der Auswertung nicht ausgewiesen.
Die übrigen 8 Millionen Franken entfallen auf Massnahmen, die das Filmgesetz ebenfalls an die Investitionspflicht anrechnet. Der grösste Posten sind 6,6 Millionen Franken für die Bewerbung von Filmen – laut Fact Sheet ausschliesslich Sachleistungen der Fernsehsender, also Werbeplätze statt Geld. Dieser Posten wuchs mit 35 Prozent am stärksten und entspricht einem Drittel aller angerechneten Investitionen. Gegenläufig entwickelten sich die Beiträge an Filmfestivals: Sie sanken um 43 Prozent auf 0,8 Millionen Franken. Für Urheberrechte gingen 0,5 Millionen an Verwertungsgesellschaften.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten könne man feststellen, dass die Investitionspflicht gut funktioniere, sagte BAK-Direktorin Carine Bachmann auf Anfrage von Keystone-SDA. Sie ermögliche den Aufbau einer vierten Finanzierungssäule des audiovisuellen Sektors neben Bund, SRG und den regionalen Fonds. Erleichtert wird die Zielerreichung durch eine Verordnungsänderung des Bundesrats: Seit 2026 können die Unternehmen auch Investitionen in die Entwicklung von Film- und Serienprojekten anrechnen lassen, nicht mehr nur solche in die Herstellung (persoenlich.com berichtete). (pd/sda/nil)

