05.03.2023

Franz A. Zölch

Medienanwalt verhindert den Haftantritt

Der 74-Jährige ist vor einem Jahr wegen Betrugs verurteilt worden. Im Gefängnis ist er noch immer nicht. Nach einer Nierentransplantation hat der Jurist Angst um seine Gesundheit.
Franz A. Zölch: Medienanwalt verhindert den Haftantritt
Franz A. Zölch, hier auf einer Aufnahme von 2006, wurde rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Vor einem Jahr, am 2. März 2022, wurde der ehemalige Starjurist und Brigadier Franz A. Zölch zu viereinhalb Jahren Gefängnis wegen serienmässigen Betrugs verurteilt. Am 18. Mai wurde das Urteil rechtskräftig. Trotzdem ist Zölch noch immer auf freiem Fuss – und wird es wohl noch länger bleiben, schreibt die SonntagsZeitung.

Denn Zölch bringt laut der Zeitung immer neue gesundheitliche Gründe vor, die angeblich seinen Haftantritt verunmöglichen. Nachdem ihn das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern im Juli 2022 zum Haftantritt aufgeboten hatte, reichte er ein Gesuch um Vollzugsaufschub ein, weil ihm eine Nierentransplantation bevorstehe. Das Amt gab dem Gesuch statt.

Am 19. Dezember wurde bekannt, dass die Transplantation durchgeführt wurde. Danach bot das Amt Zölch erneut zum Haftantritt auf. Gegen diesen Entscheid reichte Zölch im Februar 2023 Beschwerde ein, wie er gegenüber der SonntagsZeitung bestätigte. «Ich bin medizinisch nicht in der Lage, die Haft anzutreten», begründete er. «Das Risiko ist zu gross, im Gefängnis einen Infekt zu bekommen, was zur Abstossung der neuen Niere führen könnte.»

Nun muss als zweite Instanz die Sicherheitsdirektion des Kantons Berns über Zölchs Verschiebungsgesuch entscheiden. Sollte sie den Haftantritt anordnen, kann Zölch diesen nach Einschätzung von Fachleuten noch etwa ein bis eineinhalb Jahre verzögern. Denn ihm steht der Weiterzug an das Obergericht und schliesslich an das Bundesgericht zu.

Einst war Zölch gefragter Medienrechtler, Sportfunktionär und hoher Militär. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Schuld waren dubiose Geldgeschäfte. Genauer gesagt handelte es sich um Darlehen, die Zölch im Freundes- und Bekanntenkreis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnahm – und nie zurückzahlte. Zölch selber betonte stets, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen (persoenlich.com berichtete). (pd/cbe)



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Kommentare

  • Artur Vogel, 06.03.2023 15:08 Uhr
    Franz Zölch hat sich stets smart, elegant und charmant durchs Leben geschummelt und trotz klarer Beweislage mit juristischen Finten jahrelang eine Verurteilung verhindert, bis es eines Tages dann doch zu spät war. Aber ich wette, dass es ihm gelingen wird, den Haftantritt so lange hinauszuschieben, bis dieser definitiv nicht mehr zumutbar ist.
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