09.07.2020

Harald Naegeli

Stadt Zürich ehrt ihren «Sprayer»

Der 80-Jährige erhält den diesjährigen Kunstpreis. Zudem werden ältere Werke in den Kunstbestand aufgenommen.
Harald Naegeli: Stadt Zürich ehrt ihren «Sprayer»
Ein gesprayter Sensenmann: An diversen Orten in Zürich findet man die Strichmännchen. Es ist davon auszugehen, dass Sprayer Harald Naegli Urheber der Graffiti ist. (Bild: Keystone/Alexandra Wey)

Der Zürcher Stadtrat ehrt den 80-jährigen Sprayer in einer Mitteilung vom Donnerstag als «künstlerische Ausnahmepersönlichkeit». Aus heutiger Sicht sei er ein Pionier. Deshalb würdigt der Stadtrat den Künstler mit dem diesjährigen Kunstpreis der Stadt. Dieser ist mit 50'000 Franken dotiert.

Fast noch wichtiger ist jedoch der zweite Entscheid der Stadt, den aus dem einst bestraften Sprayer offiziell einen Künstler macht. Die Stadt Zürich wird alle älteren Werke, die in den Siebzigerjahren in Parkhäusern entstanden, definitiv in den Kunstbestand aufnehmen. Es handelt sich dabei um sechs Figuren, die bis heute erhalten sind.

Totentanz-Motive aus der Corona-Zeit

Auch in jüngster Zeit war Naegeli aktiv: Während des Corona-Lockdown tauchten mehrere Graffiti mit Totentanz-Motiven an privaten und öffentlichen Bauten auf. Naegeli dürfe bei diesen als Urheber angenommen werden, schreibt der Stadtrat weiter. Auch eine Auswahl dieser neuen Werke soll in den Kunstbestand aufgenommen werden – allerdings nur jene, die Naegeli an öffentlichen Gebäuden anbrachte. Bei den Motiven an Privathäusern können die Eigentümer selber entscheiden, was sie damit machen.

Die Stadt betont in ihrer Mitteilung aber, dass der Umgang mit illegalen Graffiti grundsätzlich aber der gleiche bleibe. Kurz: Wer nicht Naegeli heisst, erhält von der Stadt keinen Kunstpreis – sondern ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung.

Strafanzeige hängig

Auch Naegeli selber kam in seiner Vergangenheit des Öfteren mit dem Gesetz in Konflikt. Das letzte Mal vor wenigen Wochen, als er am Kunsthaus Zürich und an einem Schulhaus seine Figuren anbrachte. Das Kunsthaus entschied sich aber, die anfänglich eingereichte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung wieder zurückzuziehen.

Die Sprayereien am Kunsthaus wurden jedoch entfernt. Noch da sind die Figuren am Schulhaus, für die er vom Kanton eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erhielt. Diese Anzeige ist noch hängig.

Neun Monate Gefängnis

Naegeli erlangte Ende der 1970er-Jahre Berühmtheit, als er nachts und anonym die sauberen Wände Zürichs mit 400 bis 600 langgliedrigen Strichfiguren bemalte. Mit diesen Provokationen löste er einen Riesenwirbel aus und wurde juristisch verfolgt. 1981 verurteilte ihn das Zürcher Obergericht wegen Sachbeschädigung zu neun Monaten Gefängnis und einer saftigen Busse. Naegeli floh nach Deutschland und malte dort weiter. Aus dem «Sprayer von Zürich» wurde ein international bekannter Künstler. (sda/cbe)

 



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