05.06.2009

Schweiz

Urheberrechtsgebühr auf MP3-Player sinkt deutlich

Neue Gebühr bis 95 Prozent unter heutigem Tarif.

Die Urheberrechtsgebühr auf MP3-Player und Video-Harddisc-Recorder sinkt per 1. Juli deutlich. Die Eidg. Schiedskommission (ESchK) hat den von Verwertungsgesellschaften, Nutzer- und Konsumentenorganisationen ausgehandelten neuen Tarif genehmigt.

Die neue Gebühr liege um 70 bis 95 Prozent unter dem heute gültigen Tarif, teilten die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), das Konsumentenforum (kf) sowie die Westschweizer und Tessiner Organisationen FRC und acsi am Freitag in einem gemeinsamen Communiqué mit.

Betrage heute die Abgabe für einen MP3-Player mit 1 GB knapp 15 Franken, liege dieser Betrag ab nächstem Monat noch bei 80 Rappen. Für einen MP3-Player mit 16 GB reduziert sich die Gebühr laut Konsumentenschützer von knapp 29 Franken auf knapp 13 Franken. Bei einem Video-Harddisc-Recorder sinkt die Gebühr von heute rund 87 auf 25 Franken.

Neu ist weiter, dass künftig auf Flash- und Harddisc-Speicher die gleiche Abgabe erhoben wird und dass für die Gebühr auf neu auf den Markt kommende Leerdatenträger respektive Speicher in Audio-Aufnahmegeräten eine Obergrenze von maximal 20 Prozent des Verkaufspreises gilt.

Konsumentenorganisationen sowie die Nutzerorganisation Schweizerischer Wirtschaftsverband für Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) zeigen sich zufrieden mit dem neuen Tarif. Der heute geltende Tarif sei "prohibitiv" und diskriminiere einzelne Technologien, schreibt die SWICO.

Von Beginn weg Dorn im Auge

SWICO, der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) sowie die Konsumentenschützer wollten von Beginn weg die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf MP3-Player und Audio-Video-Geräte verhindern - vergeblich. Im Januar 2006 genehmigte die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) eine solche, Mitte 2007 bestätigte das Bundesgericht den Entscheid.

Die Gebühr trat am 1. September 2007 mit einer Gültigkeit von 22 Monaten, also bis Ende Juni 2009, in Kraft. Gemäss Konsumentenschützern nahmen die Verwertungsgesellschaften SUISA, ProLitteris, die Société suisse des auteurs (SSA), Suissimage und Swissperform im vergangenen Jahr nahezu 23 Millionen Franken mit der MP3-Abgabe ein.

Trotz positivem Entscheid der ESchK würden sie auch weiterhin die SUISA sowie die Gerätehersteller im Auge behalten, kündigten die Konsumenteorganisationen weiter an. Nicht nur müssten die Preise für MP3-Player und Video-Harddisc-Recorder ab kommendem Monat auch tatsächlich sinken. Die Einnahmen der Abgabe sollten ausserdem lokalen Kulturschaffenden zugute kommen. (sda)


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