09.05.2008

Euro 08

Verwirrung über Gebühren

Uefa droht mit unangemeldeten Kontrollen bei Public Viewings.

Knapp einen Monat vor dem Anpfiff der Fussballeuropameisterschaft herrscht beträchtliche Verwirrung bei den Gebühren für das Public Viewing. Das Dilemma ist, ob auch eine Uefa-Lizenz nötig ist. Werden Fernsehsendungen ausserhalb des privaten Rahmens zugänglich gemacht, erhebt die Musikurheberrechtsgesellschaft Suisa Urheberrechtsgebühren. Sie übernimmt stellvertretend das Inkasso für alle fünf Urheberrechtsgesellschaften der Schweiz, also auch für jene der Fernsehveranstalter. Die entsprechende Lizenz kann ab 15. Mai bei der Suisa erworben werden.

Gleichzeitig erhebt auch der Europäische Fussballverband Uefa Lizenzgebühren für das Public Viewing der EM. Für die Uefa-Lizenz bezahlte Gebühren können von der Urheberrechtsentschädigung abgezogen werden, erklärt Suisa-Sprecher Martin Wüthrich. Ob die Uefa überhaupt Gebühren erheben darf, wird heftig bestritten. Die Fernsehsender bezahlen bereits für die Senderechte; SRG SSR idée suisse unter anderem mit Gebührengeldern, moniert Urs Gossweiler aus dem bernischen Unterseen. Gossweiler gehört zum Patronatskomitee für das dortige Euro-08-Fest. Die Gemeinde stemmt sich gegen die Uefa-Lizenzen. Da müsse bereits Bezahltes noch einmal berappt werden, bemängelt Gossweiler.

Auch für den Branchenverband GastroSuisse sind die Uefa-Lizenzen und -Gebühren vom Tisch: Einziges Lizenzierungsorgan für das Public Viewing in Gaststätten sei die Suisa, einzig gültig damit auch der zwischen Verwertern und Nutzern ausgehandelte Suisa-Tarif. Eine Anmeldung bei der Uefa sei unnötig. Auch zusätzliche Lizenzgebühren an die Uefa würden nicht fällig, heisst es im Verbandsorgan "GastroJournal".

Die Uefa sieht das naturgemäss anders. Nach dem Tarifentscheid der Schiedskommission teilte sie mit, ihre Lizenzen müssten weiterhin bezogen werden. Rund 220 Lizenzgesuche seien bereits bei der Uefa eingetroffen, erklärte Sprecherin Pascale Vögeli. Jedenfalls will die Uefa laut Vögeli unangemeldete Kontrollen bei den Public-Viewing-Anlässen vornehmen und sich entsprechende Massnahmen gegen unbotmässige Wirte und Gemeinden vorbehalten. Welche Massnahmen dies sein können, werde "von Fall zu Fall" entschieden.

Die Tarife für das Public Viewing geben seit langem zu reden. Die meisten öffentlichen Lokale, in denen ein TV-Gerät mit einem Bildschirm von weniger als drei Metern Diagonale steht, schulden keine spezielle Gebühr. Wer dagegen lediglich für die EM in seinem Lokal einen Fernseher aufstellt, den kostet die Suisa-Lizenz einmalig 26 Franken. Kompliziert wird es bei Bildschirmen mit über drei Metern Durchmesser. Für sie schulden die Betreiber der Suisa eine zusätzliche Gebühr.

Wird für das Public Viewing auf Bildschirmen von über drei Metern Durchmesser ein Eintritt verlangt, verlangt auch die Uefa eine Gebühr. Bei ihr ist die Lizenz wesentlich teurer, denn der Tarif beträgt 10 Franken pro Quadratmeter Bildschirm und Match, wie es bei der Uefa heisst. Bei einem 3-Meter-Bildschirm sind das gegen 200 Franken pro Spiel. Die Uefa beeilt sich zu versichern, dass die Lizenzabgaben Projekten von öffentlichem Interesse zu Gute kommen, etwa zu Gunsten der Fans. (sda)


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