03.09.2002

Lauterkeitskommission

Beschwerde gegen CSS gutgeheissen

"Besonders aggressive Verkaufsmethode" beanstandet.

Die Lauterkeitskommission hat eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen die Krankenkasse CSS gutgeheissen. Mit einer stillschweigenden Vertragserweiterung habe die CSS eine besonders aggressive Verkaufsmethode angewendet. Die CSS setzte einer Gruppe von Versicherten ungefragt eine Rechtsschutzversicherung auf die Police. Wer diese Versicherung nicht wollte, musste sie ausdrücklich ablehnen. Die SKS warf der CSS deshalb unlauteren Wettbewerb vor und reichte bei der Lauterkeitskommission eine Beschwerde ein.

Diese Beschwerde wurde nun gutgeheissen, wie die SKS am Dienstag in einem Communiqué mitteilte. Die Lauterkeitskommission spreche in ihrem Urteil von einer "besonders aggressiven Verkaufsmethode". Sie stelle fest, dass ein "Vertragsabschluss bei Stillschweigen ohne ausdrückliche Willenserklärung des Versicherten nicht zulässig" sei.

Urteil akzeptiert

Die CSS nehme das Urteil zur Kenntnis und werde keine Berufung einlegen, sagte CSS-Sprecher Stephan Michel auf Anfrage. Er betonte, die Lauterkeitskommission habe festgehalten, es liege nicht in ihrer Komptetenz zu beurteilen, ob in diesen Fällen ein Vertrag zu Stande gekommen sei. Die beanstandete Regelung betreffe 43'000 Versicherte, welche bereits eine Rechtsschutzversicherung für Unfall gehabt hätten. Ihnen sei die neue Rechtsschutzversicherung für Krankheit zusätzlich angeboten worden.

Mit der zusätzlichen Versicherung hätten die Kunden nun einen deutlich besseren Schutz, da 9 von 10 Rechtsschutzfällen Krankheit und nicht Unfall beträfen. Diese Versicherung koste pro Monat 30 bis 70 Rappen. Die CSS erachte dies als ein für die Kunden sehr sinnvolles Angebot. Angesichts des geringen Betrages wäre es laut Michel zudem ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand gewesen, die Kunden mit Rückantwortcouverts anzuschreiben. Die Kunden hätten aber die Möglichkeit gehabt, die Neuerung abzulehnen.

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