29.01.2021

Verbot von Tabakwerbung

Die Ständeratskommission bleibt hart

Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten strenger regeln. Umstritten sind insbesondere die neu geplanten Werbebeschränkungen. Die Gesundheitskommission des Ständerats hält weitgehend an ihrer Linie und damit an wichtigen Differenzen zum Nationalrat fest.
Verbot von Tabakwerbung: Die Ständeratskommission bleibt hart
Die Ständeratskommission beharrt auf strengeren Regeln für Tabakwerbung. (Bild: Pixabay)

Mit relativ deutlichen Mehrheiten von 8 zu 5 beziehungsweise 8 zu 4 Stimmen beantragt die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S), das Werbeverbot in der Presse und im Internet auch für Publikationen vorzusehen, «die von Minderjährigen eingesehen werden». Der Nationalrat will nur ein Verbot für Publikationen, «die für Minderjährige bestimmt sind» (persoenlich.com berichtete). Eine Minderheit will dem Nationalrat folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Dort, wo zusätzliche Werbeeinschränkungen beschlossen wurden, will die Ständeratskommission der grossen Kammer folgen. So soll künftig auch vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung von Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden und auf Sportplätzen verboten sein.

Kantone sollen weitergehen können

Weiter ist die Kommission einverstanden mit der vom Nationalrat beschlossenen Ausnahme für Zigarren und Zigarillos bei der Verkaufsförderung sowie mit der Verschärfung der Sponsoringverbote für Veranstaltungen, die auf ein minderjähriges Publikum abzielen.

Im Gegensatz zum Nationalrat will die SGK-S den Kantonen jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit geben, in ihren Regelungen über die Vorschriften des Bundes hinauszugehen. Dieser Entscheid fiel mit 11 zu 1 Stimmen sehr deutlich.

Weitere Beratung vertagt

Noch keinen Entscheid gefällt hat die Ständeratskommission zu den Fragen, ob ein Verbot von Mentholzigaretten im Gesetz verankert werden soll und ob der Bundesrat die Entscheidkompetenz haben soll, welche Zutaten der Tabakprodukte verboten sein sollen und welche nicht. Sie hat die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt, welche Konsequenzen die Anpassungen des Nationalrats hätten.

Schliesslich hat die Kommission den Entscheid darüber ausgesetzt, ob das Gesetz mit der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» verknüpft werden soll. Sie wird die Arbeiten an der Vorlage voraussichtlich im Frühling fortsetzen.

In Deutschland ist kürzlich ein Gesetz zum weitgehenden Verbot von Tabakwerbung in Kraft getreten. Damit dürfen Tabakkonzerne künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden. Im Kino dürfen Tabak-Werbespots nur noch in Filmen laufen, die nicht für Jugendliche freigegeben sind. (sda/cbe)



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