21.06.2016

Rod

«Love Life»-Kampagne kommt vor Bundesgericht

35 Kinder und Jugendliche ziehen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weiter.
Rod: «Love Life»-Kampagne kommt vor Bundesgericht
Stein des Anstosses: Eines der Kampagnen-Sujets. (Bild: zVg)

Die Minderjährigen teilten den Weiterzug ans Bundesgericht am Dienstag mit. Die Gruppe der 4- bis 17-Jährigen und ihre Eltern werden von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt. Sie gehen davon aus, dass die im TV-Spot der «Love Life»-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gezeigten sexuellen Handlungen von homo- und heterosexuellen Paaren die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können.

Im Sommer 2014 haben sie deshalb eine Beschwerde gegen die Kampagne beim BAG eingereicht und deren Einstellung gefordert. Das BAG trat darauf nicht ein, worauf die Gruppe den Fall ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weiterzog.

Nicht betroffen

Die Richter entschieden, dass die Kinder und Jugendlichen, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter nicht berechtigt sind, Beschwerde zu führen. Dafür müssten sie von der Kampagne mehr betroffen sein, als die Allgemeinheit. Sie müssten also einen Sondernachteil erleiden, damit überhaupt ein schutzwürdiges Interesse vorliege. Dies ist gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht der Fall. Aus diesem Grund ist das BAG zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Die Anwältin der Beschwerdeführenden ist gemäss Mitteilung der Kinder und Jugendlichen überzeugt, dass die Minderjährigen in ihrer Gesamtheit eine klar definierbare Gruppe darstellten. Im Interesse einer gesunden Entwicklung sei sie mehr als die Allgemeinheit der Bevölkerung vor sexualisierten Bildern und Videofilmen zu schützen. (sda)


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KOMMENTARE

Christian Schläpfer
14.08.2016 19:43 Uhr
Ich glaube nicht das die Kinder vor das Bundesgericht gehen möchten.Es sind die Eltern aus konservativ christlichen Vereinen.Wenn die wüssten was ihre neugierigen Kinder sonst noch so im Internet sehen,sind diese Filme und Plakate völlig harmlos.Für die Kinder und Jugendlichen müsste es demnach ein Badi und Hallenbad Verbot geben,dort sehen sie ja das auch!!Die Klage wird bestimmt wieder abgewiesen!!
Patrick Salonen
22.06.2016 09:12 Uhr
"Die 4- bis 17-Jährigen..." Das kann sich doch nur um Satire handeln! Besonders die 4-Jährigen sind extrem gefährdet durch solche Spots... Da kann man ja schon fast von Kindsmissbrauch seitens der Eltern sprechen, welche auf diesem Weg ihren Willen durchsetzen wollen!
Rico Strebel
22.06.2016 08:25 Uhr
Ich finde es ja auch gut, dass man Kinder und Jugendliche nicht zu früh mit "Porno" konfrontiert aber hier geht es ja um ein Produkt aus der Welt des Geschlechtsverkehrs, das alle betrifft. Meines Erachtens stehen hier mehr die Eltern im Vordergrund, die Angst haben, dass ihre Kinder zu früh beginnen zu experimentieren.
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