12.07.2001

Kosovo-Plakat

Schweizer Werbung nimmt Stellung zur Klage gegen die SVP-Kampagne

"Bestrafung nicht nur des Auftraggebers fragwürdig".

Die Zürcher Bezirksanwaltschaft hat Anklage gegen die SVP wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm erhoben ("persoenlich.com" von gestern). "Kosovo-Albaner Nein" lautete im Sommer 1998 die fett gedruckte Botschaft auf SVP-Plakaten und -Inseraten, während "Kontaktnetz für" nur klein gedruckt war. Die Anklage richtet sich nicht nur allein gegen die SVP als Auftraggeberin, sondern auch gegen alle, die an der Verbreitung der Inserate und Plakate beteiligt waren, so Werbefirma, Grafiker, Produzenten von Plakat und Inserat, Plakatgesellschaft sowie die Zeitungen, die das Inserat veröffentlichten. "persoenlich.com" veröffentlicht die Stellungnahme der Schweizer Werbung zur Klage im Original-Wortlaut:

"Die SVP-Kampagne gegen das geplante Begegnungszentrum für Kosovo-Albaner hatte bereits vor der Abstimmung für viel Wirbel gesorgt. Die typografische Darstellung auf Plakaten und Inseraten konnte bei flüchtiger Betrachtung in der Tat den Eindruck erwecken, es werde Stimmung gegen eine Minderheit gemacht. Daran ändert auch der Hinweis nichts, dass in wesentlich kleinerer Schrift die Rede vom umstrittenen Begegnungszentrum war. Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Darstellung bewusst so gewählt worden ist. Ob damit ein Verstoss gegen das Anti-Rassismus-Gesetz verbunden ist, bleibt abzuklären.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425