Handyvideos von Polizeiaktionen sorgen in Basel immer wieder für brenzlige Situationen. Obwohl das Filmen polizeilicher Massnahmen grundsätzlich erlaubt ist, kann es Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit und den Fokus von Einsatzkräften haben, heisst es in einer Mitteilung.
Mit der Kampagne «Filmen kann stören» soll die Bevölkerung sensibilisiert werden, sodass Persönlichkeitsrechtsverletzungen der involvierten Personen sowie eine Behinderung oder Störung der Einsatzkräfte möglichst verhindert werden können.
Kreisvier wurde von der Polizei Basel beauftragt, eine Kampagne zu entwickeln, welche die Bevölkerung über diese Problematik aufklärt. Dafür sollen die Einsatzfahrzeuge genutzt werden, welche mittels Folierung zum Träger der Botschaft werden.
Die Basler Agentur hat Motive entwickelt, die zeigen, was durch das Filmen passiert: Die Polizeiarbeit wird gestört. Dazu nehmen wir wichtige, alltägliche polizeiliche Aufgaben und stören diese mit einem Mobiltelefon. Sämtliche Aufgabenbereiche der Kantonspolizei Basel- Stadt können mit Motiven aufgenommen und abgebildet werden.
Eine Landingpage, welche von der Polizei selbst erstellt wird, liefert weiterführende Informationen sowie Empfehlungen für Verhaltensregeln.
Verantwortlich bei der Kantonspolizei Basel-Stadt: Rooven Brucker (Mediensprecher) ; verantwortlich bei kreisvier communications AG: Sven Kahler, Samuel Knaus, Natasha La Marca, Simon Näf, Christian Schirmer (Kreation), Joel Kettl (Beratung). (pd/wid)

