25.03.2003

Zürcher Schauspielhaus

Strafanzeige wegen Anti-Bush-Plakat

Vorwurf der "Beleidigung eines fremden Staates".

"Beleidigung eines fremden Staates" durch ein provozierendes Anti-Bush-Plakat wirft ein Zürcher Anwalt dem Schauspielhaus vor: Am Dienstag hat er bei der Bezirksanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen ein Plakat in der Art von Fahndungsaushängen in Western-Filmen, das beim Portal des Schauspielhauses angebracht ist. Zu sehen sind Porträtbilder des US-Präsidenten mit dem Aufruf "Wanted. George W. Bush. Massenmord und Verstoss gegen das Völkerrecht". Man könne durchaus unterschiedlicher Meinung über den Irak-Krieg sein, räumt der Anwalt ein. Es könne aber nicht angehen, dass ein "halböffentliches Theater" -- das Schauspielhaus erhält Subventionen -- derartige beleidigende Plakate aufgehängt würden, sagte er auf Anfrage.

Eine Kopie der Anzeige sandte der Anwalt an die US-Botschaft in Bern. Und zwar nicht nur, um diese auf dem Laufenden zu halten: Er bittet zudem den Botschafter, beim Bundesrat vorstellig zu werden. Die Verfolgung des Tatbestandes "Störung der Beziehungen zum Ausland" bedarf nämlich der Ermächtigung des Bundesrates. Und um diese zu erteilen, ist es nötig, dass die Regierung des beleidigten Staates um Strafverfolgung ersucht.


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