Im Herbst des nächsten Jahres wählt die Schweiz ein neues Parlament. Möglicherweise können die Parteien bereits dann im Vorfeld auf privaten Fernseh- und Radiosendern für ihre Kandidatinnen und Kandidaten und ihr Programm werben. Ein absolutes Novum: Bislang galt Politwerbung in den elektronischen Medien als Tabu. Doch die Zeiten ändern sich. Nach dem Aufkommen des Internets und der Internetwerbung hat sich die ursprüngliche Ausgangslage und Konkurrenzsituation grundlegend verändert.
Trennung von redaktionellen Inhalten
Neu sollen private Rundfunkanbieter und Onlineanbieter gleichgestellt werden. Das heutige Verbot schaffe eine sachlich nicht begründbare Wettbewerbsverzerrung zulasten regulierter Schweizer Medien, so Peter Scheurer, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Privatradios (VSP), auf Anfrage von persoenlich.com. Auf den Vorwurf, man könne Politwerbung nicht von redaktionellen Beiträgen unterscheiden, antwortet Scheurer, dass diese im regionalen Radio und Fernsehen künftig klar gekennzeichnet und sauber von redaktionellen Inhalten getrennt würde.
Nationalratskommission knapp zugestimmt
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates will nächste Woche über die Einführung von Politwerbung bei den privaten Radio- und TV-Sendern diskutieren. Dies, nachdem die nationalrätliche Kommission diesem Vorhaben knapp zugestimmt hatte. Sagt die Ständeratskommission auch zu, kommt das Vorhaben vor die Räte. Eingereicht wurde die parlamentarische Initiative vom Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter, einem der Begründer der SRG-Halbierungsinitiative. Unterstützt wird das Vorhaben von den Fachverbänden VSP, Radios Régionales Romandes (RRR) und Telesuisse. Für die SRG-Sender hingegen gilt auch bei Annahme dieser parlamentarischen Initiative ein Verbot von Politwerbung.
Widerspruch zur Meinungsfreiheit
Initiant Thomas Matter argumentiert, dass ein Verbot der Werbung für politische Parteien in Radio und Fernsehen im Widerspruch zu Artikel 16 (Meinungs- und Informationsfreiheit) der Bundesverfassung stehe. Angeblich soll das Verbot der politischen Werbung verhindern, dass die demokratische Willensbildung durch wirtschaftlich mächtige Akteure einseitig beeinflusst werden kann und dass die Rundfunkveranstalter ihre Unabhängigkeit verlieren. Mit der zunehmenden Verbreitung der politischen Werbung im Internet und über soziale Netzwerke sowie der immer stärkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkanäle mache das Werbeverbot für private Radio- und Fernsehveranstalter aber keinen Sinn mehr.

