Das Walliser Kantonsgericht hat die Strafen im Zusammenhang mit einer Plakatkampagne von Abtreibungsgegnern in zweiter Instanz deutlich verschärft. Der Urheber der Kampagne erhielt zehn Tage Gefängnis bedingt ausgesprochen. Das Sittener Bezirksgericht hatte am 5. Oktober 2000 den Initiator der Plakat-Aktion, Dominique Giroud, wegen Beschimpfung und Sachbeschädigung für schuldig gesprochen. Elf weitere Personen wurden wegen Gehilfenschaft verurteilt. Sie wurden damals zu Bussen zwischen 800 und 200 Franken und zur Zahlung einer Entschädigung von total 3500 Franken an die drei Klägerinnen verurteilt. Beide Parteien hatten gegen das Urteil rekurriert.
Wegen übler Nachrede erhielt Giroud nun, neben der bedingten Gefängnisstrafe, eine Busse von 2000 Franken auferlegt, wie das Gericht weiter mitteilte. Zudem müssen er und seine elf Komplizen den Klägerinnen eine Genugtuung von insgesamt 18'000 Franken bezahlen. Die elf Mitangeklagten wurden der Komplizenschaft für schuldig befunden und zu einer Busse von je 1000 Franken verurteilt. Der Vorwurf der Sachbeschädiugung wurde lediglich in einem Fall fallengelassen.
Die Erweiterung der Anklage auf den Vorwurf der üblen Nachrede war von den drei Klägerinnen, den Walliser Politikerinnen Brigitte Hauser, Anne-Christine Bagnoud und Catherine Donnet, beantragt worden. Das Kantonsgericht gab ihnen nun Recht. Zudem müssen die Klägerinnen, im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil, nichts an die Verfahrenskosten beitragen. Diese gehen voll und ganz zu Lasten der Angeklagten. Der Anwalt der Verurteilten geht davon aus, dass seine Mandanten das Urteil vermutlich weiterziehen werden. Mann wolle zuerst aber die Urteilsbegrüdung abwarten.

