18.11.2020

Fernmeldegesetz

Besserer Schutz vor Werbeanrufen

Das revidierte Fernmeldegesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Der Bundesrat hat die Verordnungen verabschiedet.
Fernmeldegesetz: Besserer Schutz vor Werbeanrufen
Ab 2021 müssen alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten, der unerwünschte Anrufe blockiert, bevor sie durchgestellt werden. (Bild: Pixabay)

Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Revision des Fernmeldegesetzes verabschiedet. Damit sollen Kundinnen und Kunden künftig unter anderem besser vor unerwünschten Werbeanrufen und hohen Roaming-Gebühren geschützt werden. Das Gesetz tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Mit der Revision des Fernmeldegesetzes sind Anbieter von Fernmeldediensten neu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden nicht nur vor unlauterer Massenwerbung, sondern auch vor unlauterer Werbung zu schützen. Dazu gehören Werbeanrufe von einer nicht im Telefonverzeichnis registrierten Nummer.

Weitere Änderungen betreffen das Roaming. Der Bundesrat will die Anbieter primär dazu verpflichten, die Kundinnen und Kunden über die Tarife zu informieren. Normalerweise erhalten diese die Information zum Roaming in Form eines SMS. Weiter ist vorgesehen, dass die Mobilfunkanbieter sekunden- und kilobytegenau abrechnen müssen.

Das Parlament hatte im Frühjahr 2019 die Teilrevision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Zur Umsetzung der Details schickte der Bundesrat im Dezember 2019 sieben Verordnungen in die Vernehmlassung. Darin sind auch Bestimmungen zu Kurznummern, Notrufen sowie Ausnahmen von der Pflicht zur Netzneutralität festgelegt (persoenlich.com berichtete).

Insgesamt gingen dabei 113 zum Teil kontroverse Stellungnahmen ein, wie es beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage hiess. Im Grossen und Ganzen hielt der Bundesrat aber an seiner Version fest und verabschiedete die revidierten Ausführungsbestimmungen am Mittwoch an seiner Sitzung, wie das Bakom mitteilte. (pd/cbe)



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