Der Rechtsstreit zwischen den Produzenten des Vacherin Mont-d'Ors und dem Toggenburger Försterkäse setzt sich fort: Das St. Galler Verwaltungsgericht fühlt sich für einen Rekurs aus der Romandie nicht zuständig; es gibt den Fall an den Bund ab. Beim Bund hat sich die Rekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements mit dem Käsestreit zu beschäftigen, wie aus dem im Internet veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen ist gar nicht erst auf die Beschwerde der Produzentenvereinigung Interprofession du Vacherin Mont-d'Or eingetreten. Der Käsestreit begann im Herbst 2004. Die Produzenten des seit 2003 mit der Bezeichnung AOC (Appellation d'Origine Contrôlée) geschützten Vacherin Mont-d'Ors führen seither ins Feld, der in Nesslau SG hergestellte Försterkäse sei eine Kopie ihres Produkts.
Das St. Galler Amt für Lebensmittelkontrolle wies eine erste Klage aus der Romandie ab. In Form und Pflege seien sich die beiden Käse zwar ähnlich, doch der Försterkäse habe eine erhöhte Schnittfestigkeit und werde im Gegensatz zum früher konsumfreifen Vacherin Mont-d'Or auch nicht in einer Holzschachtel verkauft.

