27.09.2002

Markenrecht

Bundesgericht schützt Käsemarke "Appenzeller"

Konkurrenz-Käse "Appenzeller Natural" verboten.

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid zum Markenrecht die Käsemarke "Appenzeller" der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH geschützt. Danach darf eine Konkurrentin den Namen "Appenzeller Natural" nicht für Käse verwenden. Das Bundesgericht bestätigte mit seinem Entscheid ein Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom vergangenen Januar. Es wies die Berufung der Appenzeller Natural AG ab, wie es am Freitag bekannt gab. Somit liegen die Rechte an der Käsemarke "Appenzeller" bei der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH, einem Zusammenschluss von rund 100 Käsereigenossenschaften, Käseproduzenten und Branchenverbänden aus dem Appenzellerland, den Kantonen St. Gallen und Thurgau.

Die unterlegene Appenzeller Natural AG vermarktet seit 1996 unter dem Label "Appenzeller Natural" naturnahe landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter auch Käse. Die Sortenorganisation Appenzeller Käse focht die Marke ihrer Konkurrentin an, blitzte beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) 1998 aber vorerst ab.

Wer

Die Sortenorganisation zog den Fall vor das Appenzell Ausserrhoder Obergericht und erhielt dort Anfang 2002 Recht. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil unter anderem auf eine repräsentative Umfrage: Danach denken 70.5 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer beim Stichwort "Appenzeller" an Käse.


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