28.02.2020

Coronavirus

Bundesrat verbietet ab sofort Grossanlässe

Anlässe mit über tausend Besuchern dürfen in der Schweiz bis Mitte März nicht stattfinden, wegen des sich ausbreitenden neuen Coronavirus. Abgesagt werden zum Beispiel die Basler Fasnacht, der Genfer Autosalon und Konzerte im Zürcher Hallenstadion.
Coronavirus: Bundesrat verbietet ab sofort Grossanlässe
«Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten», so Innenminister Alain Berset. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Das Verbot gilt seit Freitag um 10 Uhr und vorläufig bis mindestens 15. März. Der Bundesrat hat es am Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen.

Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das EDI schrieb.

«Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten», begründete Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern das Verbot. «Oberste Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung.» Lasse sich der Ausbruch einer Epidemie verzögern, gewinne man Zeit für Vorbereitungen, etwa in der Gesundheitsversorgung.

Das Verbot wurde gestützt auf das Epidemiengesetz in eine Verordnung gefasst. Dieses lässt es in «besonderen Lagen» zu, dass der Bund von den zuständigen Kantonen Kompetenzen übernimmt und Massnahmen anordnen kann, darunter Veranstaltungsverbote. Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist eine Premiere. Für die Absperrung von Gebieten oder Städten bestehe zurzeit kein Anlass, sagte Berset.

«Herausfordernd»

Die aktuelle Situation sei für die Kantone «herausfordernd», sagte Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Sie argumentierte mit der Koordination. Die Kantone wollten eine gemeinsame Linie, um kohärent gegen das Virus vorzugehen.

Für finanzielle Schäden wegen des Verbots muss der Bund nicht haften. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel, sagte Berset. An der Medienkonferenz sprachen die Verantwortlichen von grossen wirtschaftlichen Schäden, nannten aber keine Zahlen.

Das Verbot gilt nicht für grosse Bahnhöfe voller Menschen, volle Züge, Skiorte oder grosse Bürogebäude. Dort hätten die Menschen mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich mit den empfohlenen Hygienemassnahmen zu schützen, wird die Unterscheidung begründet.

Keine Fasnacht, kein Autosalon, kein Santana …

Das Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Personen trifft die kulturellen und sportlichen Veranstalter hart. Bisher abgesagt wurden unter anderem die Basler Fasnacht, der Genfer Autosalon sowie die Fussballspiele der beiden obersten Ligen vom Wochenende. Die Eishockeyspiele der obersten Liga finden vor leeren Rängen statt.

In Basel fallen dem Verbot alle Veranstaltungen der Fasnacht zum Opfer: Morgenstreich, Umzug, Veranstaltungen mit Schnitzelbänken, Guggenkonzerte, alles verboten. Die in Bern seit Donnerstag laufende Fasnacht wurde abgebrochen.

Die grösseren Anlässe der Zürcher Fasnacht sind gestrichen. Die Narren im Glarnerland müssen ohne Sternmarsch und Umzug auskommen. Der schaurig-feurige Chienbäse-Umzug in Liestal BL findet ebenfalls nicht statt. Neben dem Autosalon, den letztes Jahr 600'000 Interessierte besuchten, ist auch die Gartenmesse Giardina in Zürich abgesagt.

Die Konzertveranstalter liessen wissen, dass sie bemüht seien, Konzerte zu verschieben und nicht abzusagen. Das gilt etwa für Peter Maffay, der am 11. März im Zürcher Hallenstadion auftreten sollte oder für Santana am 15. März. Für diese Konzerte gibt es keine Rückerstattung der Tickets. Verschiebedaten sollen folgen.

Arena_leer

Das Zürcher Opernhaus wollte am 14. März eigentlich das 20. Jubiläum des Opernballs feiern. Dieses wird nun auf das nächste Jahr verschoben. Darüber hinaus will das Opernhaus «bis auf weiteres» alle Veranstaltungen wie geplant durchführen.

Auch die schriftlichen Prüfungen der Marketing- und Verkaufsfachleute vom 9. und 10. März in den Olma-Hallen in St. Gallen wurden verschoben. 1100 Kandidaten hatten sich angemeldet, wie Swiss Marketing schreibt.

Die Gastronomiebetriebe könnten ihren ordentlichen Betrieb aufrecht erhalten. Die Landesregierung appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung. (sda/cbe)



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