05.11.2002

AOC-Registrierung "Walliser Roggenbrot"

Coop reicht Rekurs ein

Migros kippt Produkt aus dem Sortiment.

Der Grossverteiler Coop rekurriert gegen den Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), "Walliser Roggenbrot" als kontrollierte Herkunftsbezeichnung (AOC) ins Eidgenössische Register aufzunehmen. Coop hatte sich, neben vier anderen Einsprechern, von Anfang gegen die AOC-Registrierung gewehrt. Viele Brote trügen inzwischen Ortsbezeichnungen, argumentiert Coop und erwähnt Beispiele wie das Tessiner oder das Basler Brot. Das genüge nicht, um eine AOC-Eintragung zu beanspruchen, sagte Coop-Sprecher Jörg Birnstiel am Dienstag auf Anfrage.

Die Produktionsvorschriften schrieben beispielsweise das Wallis als Herkunftsregion des Roggens vor. "Für unsere Roggenbrotproduktion würden die Walliser Anbauflächen gar nicht ausreichen," sagte Birnstiel weiter. Die Coop-Beschwerde wird nun von der BLW-Rekurskommission geprüft. Das Verfahren kann bis vor Bundesgericht gezogen werden.

Die Migros, die zu Beginn des Verfahrens ebenfalls Einsprache erhoben hatte, will den BLW-Entscheid nicht mehr anfechten. Werde die AOC-Bezeichnung definitiv zugelassen, könne die Migros kein "Walliser Roggenbrot" mehr verkaufen, sagte Stefan Flückiger, verantwortlich für die Landwirtschaftspolitik des Grossverteilers. Die Produktionsvorschriften sähen nämlich unter anderem vor, dass der Teig von Hand geknetet und das Brot in speziellen Öfen gebacken werden müsse. Diese Voraussetzungen würden durch die Migros-Bächkereien nicht erfüllt.


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