06.02.2026

Halbierungsinitiaitve

Die Gegner werfen doppelt so viel Geld auf

Gut die Hälfte der Mittel des Kontra-Lagers stammt aus den Kassen der SP und des Vereins Souveräne Medien Schweiz.
Halbierungsinitiaitve: Die Gegner werfen doppelt so viel Geld auf
Die SP wirbt für ein Nein zur «Anti-SRG-Initiative», hier bei der Tramstation auf dem Bahnhofplatz in Bern. (Bild: Keytone/Peter Klaunzer)

Die Gegner der SRG-Initiative werfen doppelt so viel Geld für die Abstimmungskampagne auf wie die Initianten und Befürworter. Das geht aus den am Freitag veröffentlichten Angaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Politikfinanzierung hervor.

Gemäss diesen Angaben hat die Gegnerschaft für die Kampagne zur Abstimmung vom 8. März Einnahmen in der Höhe von 3,88 Millionen Franken deklariert. Die Befürworter haben mit 1,89 Millionen Franken laut Bericht zur Transparenz bei der Politikfinanzierung weniger als die Hälfte an Geldmitteln zur Verfügung.

Gut die Hälfte der Mittel des Kontra-Lagers stammt aus den Kassen der SP und des Vereins Souveräne Medien Schweiz. Den Rest teilen sich die Vereinigung «Unsere Filme retten», die Allianz Pro Medienvielfalt, der Schweizer Musikrat, das Sportkomitee gegen die Halbierungsinitiative, die Stiftung für direkte Demokratie und die Operation Libero.

Das Pro-Lager erhält gut drei Viertel der Mittel von der IG SRG-Initiative «200 Franken sind genug», die aus Kreisen der SVP, den Jungfreisinnigen und des Schweizerischen Gewerbeverbands zusammengesetzt ist. Letzterer trägt zusammen mit der EDU und dem KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich ebenfalls Kampagnenmittel im geringeren Ausmass bei. Eine der grössten Geldgeberin ist die Meutel 2000 SA mit Sitz in Lugano. Sie hat 300'000 Franken bezahlt (persoenlich.com berichtete). Das Unternehmen gibt die Sonntagszeitung Il Mattino della Domenica heraus, das Sprachrohr der Lega dei Ticinesi.

Seit 2023 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle die Aufgabe, die Transparenz der Politikfinanzierung sicherzustellen. Parteien und Ratsmitglieder müssen Kampagnenbudgets sowie vor den Wahlen eingegangene Zuwendungen von mehr als 50'000 Franken melden. Die Finanzkontrolle muss die Meldungen annehmen, kontrollieren und veröffentlichen. (sda/spo)


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