17.01.2025

Bundesverwaltungsgericht

Die Post reicht Beschwerde ein

Der gelbe Riese zieht gegen Abacus und Goldbach Neo OOH vors Bundesgericht. Es geht um die Aufsicht ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Konzerne streiten darüber, wer für die Kontrolle dieser Aktivitäten zuständig ist: die Postcom oder der Bundesrat.
Bundesverwaltungsgericht: Die Post reicht Beschwerde ein
Die Post ist mit Livesystems ausserhalb der Grundversorgung tätig und steht damit in direkter Konkurrenz zu Goldbach Neo OOH. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Die Post hat Beschwerde eingereicht gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte im November letzten Jahres entschieden, dass die Aufsichtsbehörde Postcom die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post weiter unter die Lupe nehmen muss (persoenlich.com berichtete).

Die Unternehmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH hatten bei der Postcom Aufsichtsbeschwerden eingereicht. Die Firmen erachten die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung durch deren Konzerngesellschaften ePost Services und Livesystems als unzulässig.

Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) traten 2022 auf die beiden Aufsichtsbeschwerden aber nicht ein. Zur Begründung hielten sie fest, es komme Abacus Research und Goldbach Neo OOH in Bezug auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post keine Parteistellung zu.

Gegen diese Entscheide erhoben die beiden Post-Konkurrentinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im November letzten Jahres, dass die Postcom zu Unrecht nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eingetreten war.

Für die Prüfung, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhält, sei die PostCom zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht wies deshalb den Fall an die Aufsichtsbehörde zurück.

«Abschliessende Rechtssicherheit»

Gegen diese Urteile hat nun hat die Post ihrerseits Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie bestätigte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in der NZZ.

Es gehe der Post dabei nicht um eine «Verzögerungstaktik», sondern es es sei ihr wichtig, «abschliessende Rechtssicherheit» zu erhalten, welche Behörde für die Aufsicht über die Einhaltung des Zweckartikels durch die Post zuständig sein soll. Ihrer Meinung nach sei das nicht die Postcom sondern der Bundesrat.

Auf politischer Ebene will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nach Informationen der NZZ bereits nächste Woche einen Gesetzesentwurf für klarere Regeln für einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten vorlegen. Dieser soll unter anderem eine Verzerrung des Wettbewerbs durch Quersubventionierungen aus dem Monopolbereich verhindern. (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Christian Hänggi
20.01.2025 21:14 Uhr
Das Lustige an dieser Geschichte ist ja, dass Goldbach (und APG) das Gefühl haben, nur Private hätten das Recht, den öffentlichen Grund zu Geld zu machen. Wie es heute ist, alimentiert die öffentliche Hand über Pachtverträge und ähnliches die privatisierte Aussenwerbebranche mit Abermillionen. Vielleicht müsste man einfach einmal klarstellen, dass die Privaten meinetwegen den Privatgrund vermarkten dürfen, der ist ja eh schon privatisiert, aber nur öffentliche Unternehmen den öffentlichen Grund, denn nur dadurch würde sein Charakter des öffentlichen Grundes erhalten bleiben.
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