05.04.2002

Bundesgerichtentscheid

Garantieversand arbeitete mit unlauteren Methoden

Verurteilung von VR-Präsident bestätigt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Chefs des "Garantieversand" zu zehn Wochen Gefängnis bedingt und 50'000 Franken Busse bestätigt. Laut den Lausanner Richtern steht fest, dass die Kreuzlinger Firma mit unlauteren Methoden gearbeitet hat. "Sie haben gewonnen", stand in den Bestellunterlagen, welche der "Garantieversand" während Jahren in der Schweiz verschickt hat. Versprochen wurden Autos, Bargeld oder Reisen. Der Gewinn wurde in den meisten Fällen mit einem Aufruf zur Bestellung verbunden und blieb dann aus.

Verstösse gegen UWG und Lotteriegesetz

Das Thurgauer Obergericht hatte den Verwaltungsratspräsidenten des Versandhauses im letzten April in zweiter Instanz wegen Verstössen gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Lotteriegesetz schuldig gesprochen und zu zehn Wochen Gefängnis bedingt und 50'000 Franken Busse verurteilt. Die dagegen erhobenen zwei Beschwerden des Verurteilten hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Er hatte im wesentlichen geltend gemacht, die umstrittenen Gewinnversprechen würden nicht unter das UWG fallen. Die Lausanner Richter widersprachen dieser Auffassung.

Irreführend und aggressiv

Einerseits sei das zur Last gelegte Verhalten im Sinne des UWG "irreführend" gewesen, weil die Gewinnchancen kleiner gewesen seien als versprochen oder die Preise gar nicht erhältlich waren. Andererseits sei damit eine "besonders aggressive Verkaufsmethode" angewendet worden. Dies deshalb, weil das Vorgehen gemäss Bundesgericht "angesichts der ausgeprägt aufdringlichen Aufmachung der persönlich adressierten Postsendungen, in welchen attraktive Gewinne als greifbar nahe in Aussicht gestellt werden, in hohem Masse geeignet ist, den Adressaten zum unüberlegten Kauf von Waren zu verleiten".

Strafmass im Ergebnis angemesen


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