Erstmals seit acht Jahren steigen Anfang 2003 die Gebühren des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR). Die am Mittwoch vom Bundesrat gutgeheissene Erhöhung beträgt rund 30 Prozent. Die Landesregierung begründet die Gebührenerhöhung gleichermassen mit der Teuerung und den Finanzproblemen des Bundes. Es gehe darum, den Kostendeckungsgrad des SIR zu verbessern und verstärkt dem Verursacherprinzip nachzuleben. Neu liegen die Gebühren zwischen 100 und 700 Franken pro Arbeitsstunde.
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