Die Trybol AG hat gegen Emmi Schweiz Strafanzeige eingereicht, weil der Milchprodukteproduzent gegen den lauteren Wettbewerb und gegen das Schweizer Markenschutzgesetz (MschG) verstosse.
Wie Thomas Minder, Geschäftsführer Trybol AG, in einer Mitteilung schreibt, verkauft Emmi in der Schweiz ihren in den Niederlanden fabrizierten Edamer-Käse in einer Verpackung mit Schweizerkreuz auf der Vorder- und auf der Rückseite. Gemäss Schweizer Wappenschutzgesetz sei es untersagt, im Ausland fabrizierte Produkte, ausgezeichnet mit dem Schweizerkreuz, in der Schweiz zu verkaufen.
Ihren Grana-Padano-Reibkäse und ihr Tiramisu, welche allesamt in Italien produziert würden, verkaufe Emmi in der Schweiz ohne Schweizerkreuz. Dieses Beispiel zeigt laut Minder, dass Emmi die Gesetzgebungen kennt, diese jedoch mit dem Verkauf des Edamer-Käses vorsätzlich verletzt.
Der Hersteller der Mundspülung Trybol kämpft seit längerem für Swissness und lancierte bereits eine Initiative gegen Abzockerei. Lenkt die Firma Emmi nicht sofort ein und verzichtet gänzlich auf jegliche Swissness auf im Ausland hergestellten Produkten, beabsichtigt Minder, eine zweite eidgenössische Volksinitiative zum Schutz und gegen den Missbrauch der Marke Schweiz zu lancieren.
'Schweizer Kreuz wird stillschweigend akzeptiert'
"Emmi verletzt das Markenschutzgesetz nicht", entgegnet Stephan Wehrle, Media & Investor Relations Emmi, den Vorwürfen auf Anfrage von "persoenlich.com". Er räumt jedoch ein, dass im aktuellen sogenannten Wappenschutzgesetz festgehalten sei, dass nur Anbieter von Dienstleistungen mit dem Schweizer Kreuz als Absender operieren können, nicht aber Anbieter von Waren.
Jedoch: "Seit Jahrzehnten wird die Verwendung des Schweizer Kreuzes von zahlreichen Unternehmen praktiziert und vom Gesetzgeber stillschweigend akzeptiert", so Wehrle. Im Rahmen der angelaufenen Vernehmlassung sollen entsprechende Vorschläge zur künftigen Verwendung des Schweizer Kreuzes ausgearbeitet werden.
Die Deklaration des Edamers ("hergestellt in den Niederlanden") sowie die Produkteetikette entsprechen laut Wehrle den gesetztlichen Vorschriften. Während einer kurzen Übergangsphase (bestehendes Verpackungsmaterial wurde aufgebraucht) seien in den Niederlanden hergestellte Edamer mit einer Produkteetikette mit Schweizer Motiven (Schweizer Châlets) verkauft worden. "Aufgrund einer Beanstandung des Kantonschemikers wurde dies umgehend korrigiert; d.h. die Etikette wurde mit typischen Motiven aus den Niederlanden (Windmühlen) ersetzt und weist neben der Deklaration klar auf die Herkunft der Niederlanden hin", so Wehrle. (sw)
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