05.03.2002

Swiss

Handelsgericht lehnt Begehren der Swissair-Gruppe ab

Keine Verwechslungsgefahr zwischen Swiss und Swissair.

Jetzt ist der Weg frei, dass die Crossair ab 31. März unter dem Namen SWISS fliegen darf. Dies schreibt die Crossair in einem Communiqué. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat die Begehren der Swissair Gruppe abgelehnt, der Crossair die Bezeichnung Swiss und den neuen Firmennamen Swiss Air Lines Ltd. zu verbieten. Der Entscheid erfolgte, ohne dass das Gericht eine Stellungnahme der Crossair AG als nötig erachtete.


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