Neben den Werbeverboten für Tabak- und Alkoholprodukte werden immer wieder auch Einschränkungen für die Bewerbung von Konsumkrediten auf kantonaler Ebene diskutiert. Die Plakatgesellschaft APG, hat den Rechtsanwalt Lucas David vom Zürcher Anwaltsbüro Walder Wyss & Partner mit der Ausarbeitung eines Gutachtens beauftragt. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob Kantone überhaupt berechtigt sind, Werbeverbote für Konsumkredite zu erlassen.
David kommt laut einer Mitteilung der APG zum Schluss, dass die Kantone nicht befugt sind, neben der Einhaltung des Lauterkeitsrechts weitere Einschränkungen für die Konsumkreditwerbung und insbesondere der Plakatwerbung zu erlassen. Der Schutz des Vermögens zählt laut David nicht zum Kreis der öffentlichen Interessen, für die der Staat grundsätzlich zu sorgen hat. Falls dies dennoch der Fall wäre, gäbe es weniger einschneidende Massnahmen als ein generelles Plakatwerbeverbot. Ein solches müsste dann aber auch auf andere Angebote, die zu einer Überschuldung der Konsumenten führen können, ausgedehnt werden.

