23.12.2024

MS Direct

Lohnerhöhung und neue Lohnstruktur

Das Fulfillment-Unternehmen und die Gewerkschaft Syndicom haben ihren Gesamtarbeitsvertrag erneuert. Die Vereinbarung sieht eine Lohnerhöhung von mindestens 2 Prozent für alle Mitarbeitenden vor. Die Mindestlöhne im GAV werden ebenfalls um 2 Prozent angehoben.

Die neue Lohnstruktur führt Erhöhungen der Mindestlöhne nach 6, 12, 24 und 48 Monaten Betriebszugehörigkeit ein. Der Einstiegsmindestlohn beträgt 20.78 Franken und steigt in fünf Stufen auf 23.03 Franken, inklusive Ferien- und Feiertagsentschädigung.

Seit Inkrafttreten des GAV im Jahr 2020 haben MS Direct und Syndicom verschiedene Vereinbarungen getroffen, darunter ein Pandemiekonzept zur Arbeitssicherheit. Der GAV ist bislang der einzige Gesamtarbeitsvertrag im Fulfillment-Bereich.

Daniel Hügli von Syndicom sieht in der Weiterführung des GAV einen Beleg dafür, dass sozialpartnerschaftlich geregelte Arbeitsbedingungen auch in dieser Branche funktionieren. Luca Graf, CEO von MS Direct, betont das Ziel der stetigen Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen.

Von den Neuerungen profitieren 700 Mitarbeitende. Der GAV regelt neben den Mindestlöhnen auch weitere Anstellungsbedingungen wie Zulagen und Weiterbildungsmöglichkeiten. (pd/cbe)


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