21.01.2002

Zürcher Handelsgericht

Marke Schlumpagner für nichtig erklärt

Geschützte Herkunftsbezeichnung Champagne.

Das Zürcher Handelsgericht hat die Klage einer Organisation der französischen Champagner-Wirtschaft im Hauptpunkt gutgeheissen und die Marken Schlumpagner sowie Schlumpenoise für nichtig erklärt. Der Schlumberger Thermoglas GmbH mit Sitz in Dietlikon verbot das Gericht unter Strafandrohung, diese Marken zu gebrauchen, wie die NZZ vermeldet. Die beiden Wortmarken warem im Mai 1999 ins Markenregister eingetragen worden. Die kurz darauf erfolgte Publikation im Handelsamtsblatt rief das französische Comité Interprofessionel du Vin de Champagne auf den Plan, eine Organisation der französischen Champagner-Wirtschaft, die sich unter anderem dem Schutz des Begriffs "Champagne" gegen Trittbrettfahrer verschrieben hat.


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