02.03.2004

Tripp Trapp

Markenschutz für Kinderstuhlanbieter in der Schweiz

Bundesgericht weist Berufung von dänischem Möbel-Hersteller ab.

Nur der bekannte Kinderstuhl darf in der Schweiz die Markenbezeichnung "Tripp Trapp" für Möbel beanspruchen. Das Bundesgericht hat die Berufung einer dänischen Firma abgewiesen, die unter dem Zeichen "Trip Trap" Gartenmöbel anbietet. Die norwegische Firma Stokke, Herstellerin des "zweistöckigen" Kinderstuhls "Tripp Trapp", hatte vor dem Aargauer Handelsgericht gegen die dänische Gesellschaft "Trip Trap" geklagt. Das Handelsgericht untersagte dieser 2003, die Bezeichnung "Trip Trap" für ihre Produkte, hauptsächlich Gartenmöbel, weiter zu verwenden.


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