19.04.2007

Rolex

Markenschutz-Urteil gegen Ebay errungen

Internet-Auktionshaus muss gegen Fälschungen vorgehen.

Der Genfer Luxusuhrenhersteller Rolex hat vor dem deutschen Bundesgerichtshof einen Sieg für seinen Markenschutz errungen. Das Internet-Auktionshaus Ebay muss demnach verhindern, dass auf seiner Plattform eindeutig als Fälschung erkennbare Uhren oder andere offensichtliche Plagiate angeboten werden. Die Karlsruher Richter verpflichteten Ebay, technisch mögliche und andere zumutbare Massnahmen zu ergreifen, damit Fälschungen nicht im Internet angeboten werden können.

Allerdings dürfen Ebay gemäss dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Eine Ebay-Sprecherin verwies darauf, dass das Urteil keine Auswirkungen habe, weil Ebay ohnehin schon jetzt darauf achte, dass keine deutlich als Fälschungen erkennbare Markenprodukte gehandelt werden.

Werden Ebay und andere Auktionsplattformen von Markeninhabern laut Urteil auf Angebote mit eindeutig gefälschten Markenprodukten hingewiesen, sind sie verpflichtet, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren. Sie müssen überdies grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.


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