27.10.2006

Lindt-Goldhase

Markenstreit geht weiter

Gerichte in Deutschland und Österreich beschäftigt.

Ein durch alle Instanzen geführter Prozess gegen angebliche Nachahmer des "Lindt-Goldhasen" aus Schokolade geht in eine weitere Runde. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall in einem am Freitag veröffentlichten Urteil an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurück.

Damit ist immer noch nicht klar, ob unlautere Kopien des in Goldfolie eingewickelten Schokoladenhasen der Schweizer Chokoladenfabriken Lindt & Sprüngli im Umlauf sind. Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit ihr Markenrecht zu verletzen.

Das OLG hatte eine Verwechslungsgefahr verneint, weil auf beiden Hasen der Herstellername steht. Ausserdem hat Lindt den Schokohäschen ein rotes Halsband mit Glöckchen um den Hals gewickelt, während dem Konkurrent lediglich eine "bräunlich-rötliche Schleife" aufgedruckt ist.

Dagegen richtet das höchste deutsche Zivilgericht sein Augenmerk stärker auf Form und Farbe. Im Prozess hatte die Lindt-Anwältin auf Umfragen hingewiesen, wonach mehr als die Hälfte der Konsumenten den hockenden Hasen mit Goldfolie der Firma Lindt zuordnen, der bereits seit 1956 auf dem Markt sei und im Jahr 2001 weltweit mit rund 20 Millionen Stück vertrieben worden sei.

Auch in Österreich

Ein Osterhasen-Streit schwelt derweil auch in Österreich: Im August war Lindt vor einem Gericht gegen den österreichischen Familienbetreib Hauswirth abgeblitzt. Das Handelsgericht Wien hatte eine Unterlassungsklage von Lindt & Sprüngli gegen Hauswirth abgewiesen, die auf eine Einstellung der Produktion des Schokohasen in Goldfolie abzielte. Lindt legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. (sda)


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