05.12.2005

WM 2006

Rechts-Chaos bei Werbung

Ämter und Gerichte widersprechen sich.

Ferrero streitet mit der Fifa um Markenrechte und die Frage, wer mit der Fussball-WM werben darf. Dabei zeichnet sich keine klare juristische Linie ab. Markenämter und Gerichte widersprechen sich, kommt die internationale Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz in einer Mitteilung zum Schluss.

Wenn Unternehmen sich die Lizenzgebühren für Werberechte sparen wollen, bleibe ihnen nach derzeitigem Stand der Dinge nichts anderes übrig, als sich auf rein beschreibende Slogans zu beschränken wie: "Trinkt XY-Bier zur WM". Oder sie folgen dem Beispiel von Media Markt und nutzen Assoziationen wie "Wir holen den Titel!" Ansonsten würden sie eine Abmahnung der Fifa riskieren, die schnell mit mehr als10’000 Euro zu Buche schlagen könne.

Entscheidungen von Markenämtern und Patentgericht führt zu Patt-Situation

Zuerst widersprachen sich das deutsche und das europäischeMarkenamt. Die deutschen Fifa-Marken "Fussball WM 2006" und "WM 2006"sind nach einer Entscheidung des deutschen Patent- und Markenamtesauf den Löschungsantrag von Ferrero nur für einige Waren und Dienstleistungen geschützt (etwa Sporttaschen, Schirmmützen,Trainingsanzüge, Schreibwaren, Babynahrung und Make-up-Entferner).

Für viele andere darf man dagegen mit der WM werben, ohne eine Lizenz von der Fifa kaufen zu müssen (bspw. Uhren, Anstecker, Gläser und Bierkrüge, Postkarten, Fähnchen, Strassenkarten, Werbeschilder, Spielzeuge, Fussbälle, Fussball-Handschuhe, Schienbeinschützer und Fussballtore). Das deutsche Bundespatentgericht hat diese Entscheidung am 3. August bestätigt.

Das Europäische Markenamt bestätigte dagegen am 28. Oktober die europäischen Gemeinschaftsmarken der Fifa in vollem Umfang. Auslöser für das Verfahren war ein Löschungsantrag von Ferrero. Es ging um die Marken "WM 2006", "Fussball WM 2006", "WM Deutschland", "Deutschland 2006" und "WM Deutschland 2006".

Will ein Unternehmen diese Begriffe für seine Werbung verwenden und dabei eine Verbindung zwischen der Herkunft des Produkts oder der Dienstleistung, sprich: zwischen dem Produzenten oder Dienstleister, und der WM herstellen dann muss es nach dieser Entscheidung auf jeden Fall eine Lizenz erwerben. Es kommt nicht darauf an, wie stark das Produkt oder die Dienstleistungmit der WM in Verbindung gebracht wird.

"Die unterschiedlichen Entscheidungen führen zu einem Patt", sagt Sandra Sophia Bormann, Markenrechtlerin bei Nörr in München. Denn die europäischen und die deutschen Marken sind innerhalb Deutschlands gleichrangig. Die Fifa kann sich auf die europäischen Marken berufen, wenn sie Werbetreibende abmahnt. Die Werbetreibenden können sich auf die Löschung der deutschen Marken berufen.


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