07.09.2021

Sujet gegen «Ehe für alle»

Stadt Genf zeigt Zombie-Plakat nicht

Am Zürcher Hauptbahnhof sorgt ein gruseliges Plakat gegen die «Ehe für alle» für Wirbel. Das Sujet verletze keine gesetzlichen Vorschriften, sagt APG-CEO Markus Ehrle. Die Stadt Genf hat das Plakat dennoch zurückgewiesen.
Sujet gegen «Ehe für alle»: Stadt Genf zeigt Zombie-Plakat nicht
Wird neu überklebt: Eine Plakatstelle der Aussenwerbevermarkterin APG. (Bild: Keystone/Laurent Gilliéron)
von Michèle Widmer

Ein düsteres Zombie-Bild und daneben der Spruch «Kinder mit einem Toten – Ehe für alle Nein». In den letzten Tagen war ein solches Werbeplakat am Hauptbahnhof Zürich zu sehen. Dahinter steckt das Westschweizer Nein-Komitee «Das Kind ist keine Ware», wie die Aussenwerbevermarkterin APG gegenüber persoenlich.com bestätigt. Erst letzte Woche sorgte die Organisation mit einem anderen Plakat mit der Aufschrift «Sklavinnen» für Wirbel.

Politik- und Kommunikationswissenschaftler Marko Ković nennt die Kampagne gegenüber 20 Minuten «ganz üble politische Propaganda». So etwas kenne man in der Schweizer Demokratie eigentlich nicht, sondern eher aus den USA. Die Menschen würden so ein Plakat sehen und wissen, dass es ein Blödsinn ist. Trotzdem bleibe es hängen, dadurch entstehe eine Konnotation zwischen dem Zombie und der Ehe für alle.

Ein Facharzt für Gynäkologie bezeichnet die Botschaft auf dem Plakat gegenüber der Zeitung als «völlig aus der Luft gegriffen». Gesetzlich sei diese Sachlage so: «Eizellen sowie Spermien dürfen nach dem Ableben des Spenders beziehungsweise der Spenderin nicht mehr verwendet werden.»

Kommunikationswissenschaftler Ković zur Kampagne: «Normalerweise kursieren solche Bilder auf den Sozialen Medien, jetzt haben wir Fake News auf Plakaten.»

«Keine Zensurstelle»

Die APG sieht sich im Hinblick auf die Abstimmung am 26. September nicht in der Verantwortung. «Grundsätzlich ist für den Inhalt und die Ausgestaltung der Plakate der Werbeauftraggeber verantwortlich», sagt CEO Markus Ehrle auf Anfrage und fügt an: «Die APG ist keine Zensurstelle, sondern respektiert die Meinungsfreiheit, sofern diese unserer Gesetzgebung entspricht.» In diesem Sinne antworte man auch Personen, die sich am Plakatsujet stören und sich bei ihnen melden würden.

Dennoch sei das Sujet auch innerhalb der APG negativ aufgefallen, sagt Ehrle weiter. Gemäss den Abklärungen verletze das Plakat aber keine gesetzlichen Vorschriften. Partiell hat die Aussenwerbevermarkterin das Plakat auch Konzessionspartnern vorgelegt. Die Stadt Genf habe das Sujet zurückgewiesen, erklärt Ehrle.

Dem Anschein nach schliesst die APG weitere Reklamationen nicht aus. Denn: «Wir haben den Auftraggeber informiert, dass wir die Kampagne unverzüglich überkleben, sollten von Seiten unserer Konzessionspartner entsprechende Forderungen eintreffen.»



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