20.03.2021

Schutzschirm

Teilerfolg für die Veranstaltungsbranche

Publikumsanlässe können zusätzlich unterstützt werden. Die Verbände haben nun Forderungen an die Kantone.
Schutzschirm: Teilerfolg für die Veranstaltungsbranche
Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe können zusätzlich unterstützt werden. (Bild: Pixabay)

Die Schweizer Veranstaltungsbranche verzeichnet ein kleines Erfolgserlebnis in einer unsicheren Zeit: Mit dem neu im Covid-19-Gesetz verankerten Artikel 11a kann sich der Bund an nicht gedeckten Kosten für aufgrund behördlicher Bestimmungen abgesagte und verschobene Veranstaltungen beteiligen.

Dabei handelt es sich um Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 stattfinden sollten. Dies schreiben die Branchenverbände SMPA (Swiss Music Promoters Association), Svtb-astt (Verband technischer Bühnenberufe) und die Swiss LiveCom Association Expo Event am Freitag in einer Medienmitteilung.

Dieser Schritt sei ein Zeichen dafür, dass das Parlament die schwierige Lage der Veranstaltungsbranche zu Teilen erkannt habe, heisst es weiter. Anlässe wie Kongresse, Messen, Konzerte oder Festivals erhielten dank diesem Schutzschirm eine Perspektive.

Trotzdem: Die Veranstaltungsbranche hat «den Eindruck, dass die Idee dahinter nicht überall verstanden wurde», wird Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der SMPA, zitiert. Dafür spreche etwa die Tatsache, dass eine kantonale Bewilligung für die besagten Veranstaltungen eine Voraussetzung sei, um die Entschädigung zu bekommen. Selbst im Normalbetrieb werde diese immer erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.

Dass die Veranstalter im schlimmsten Fall von dem Schutzschirm profitieren können, bedinge unbedingt eine unkomplizierte Zusammenarbeit mit den Kantonen und dürfe «nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen».

Eine gewisse Unsicherheit bleibt also trotz des neuen Artikels. Allem voran besteht das Risiko, dass «der Schutzschirm für viele Veranstaltungen zu spät kommt und ein Flickenteppich mit 26 verschiedenen kantonalen Lösungen entsteht», wird Christoph Kamber, Präsident Expo Event, zitiert. «Die gewählten Formulierungen lassen viel Interpretationsspielraum, welcher im Nachgang geklärt werden muss.» (sda/cbe)

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240424