23.01.2003

AOC-Register

Walliser Trockenfleisch eingetragen

Zur Zeit rund 20 Eintragungsgesuche hängig.

Walliser Trockenfleisch ist als kontrollierte Herkunftsbezeichnung (AOC) ins Eidg. Register aufgenommen worden. Nach dem Bündnerfleisch und der Saucisse d'Ajoie ist dies die dritte Fleischware, die den begehrten Eintrag erhält. Gegen das Gesuch um Eintragung seien innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einsprachen erhoben worden, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag mit.

Walliser Trockenfleisch muss gemäss den AOC-Auflagen aus in der Schweiz geborenen, geschlachteten und zerlegten Rindern hergestellt werden. Das Fleisch muss im Wallis getrocknet und aufbereitet worden sein. Es eignet sich zum Rohkonsum, darf gepresst, aber keinesfalls geräuchert sein. Die Trocknung des runden oder rechteckigen Fleischstücks muss gleichmässig sein. Der Gewichtsverlust gegenüber dem Frischprodukt liegt zwischen 40 und 50 Prozent.


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