11.05.2011

comparis.ch

Will weiterhin werben dürfen

Wehrt sich vehement gegen Gesetzesentwurf.

Beim Internetvergleichsdienst comparis.ch löst der Gesetzesentwurf zur Krankenkassenaufsicht Unbehagen aus. Im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs müsse es für die Krankenkassen auch künftig möglich sein, für sich und ihre Leistungen zu werben. Mit dem neuen Gesetz würden die Wettbewerbsmöglichkeiten in Frage gestellt, da es das Verbot von Werbung ermögliche, stellt Comparis fest. "Der Bundesrat kann Vorschriften betreffend der Entschädigung der Maklertätigkeit und der Kosten für Werbung erlassen", heisst es im Entwurf.

Mit dieser Bestimmung greife der Bundesrat in schwerer Weise in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie ein, schreibt Comparis weiter. Dieser Absatz sei deshalb ersatzlos zu streichen oder allenfalls zu ergänzen. Die vorgesehene Regelung schiesse auch am Ziel vorbei, überhöhten Maklerprovisionen einen Riegel zu schieben. Diese Provisionen seien ein Symptom und nicht Ursache der heutigen Probleme. Werde der Risikoausgleich unter den Kassen verbessert, würden solche Auswüchse automatisch verhindert.

Comparis betreibt einen Prämienvergleichsdienst, der alle Kassen berücksichtigt. Erwägt ein Versicherter einen Kassenwechsel, kann er bei Comparis einen automatisierten Offertprozess in Gang setzen. Dafür zahlen die Kassen Comparis eine Entschädigung. Dass sich Comparis so vehement für die Streichung oder Ergänzung des Absatzes über die Werbekosten und Maklerentschädigung einsetzt, hat seine Gründe: Die Bundesbehörden qualifizierten die Comparis-Tätigkeit als Maklertätigkeit und die Entschädigung für den Offertdienst als Provision. (sda)


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