18.02.2002

Bezirksgericht Zürich

1.-Mai-Nachdemo-Fotografen freigesprochen

Presserechtlich wichtiges Urteil.

Das Zürcher Bezirksgericht hat einen Fotografen freigesprochen, der vor zwei Jahren Bilder einer unbewilligten 1.- Mai-Nachdemonstration schoss. Es handelt sich um ein presserechtlich wichtiges Urteil. An der 1.-Mai-Nachdemo 2000 in Zürich kam es zu wüsten Szenen: Vermummte Demonstranten errichteten Barrikaden, in Richtung Polizisten flogen Steine und Flaschen. Der angeklagte 24-jährige Student, freiberuflich als Fotograf für diverse Zeitungen tätig, lichtete die Krawalle aus nächster Nähe ab. Noch am 1. Mai 2000 wurde er festgenommen. Jetzt musste er sich vor dem Einzelrichter wegen Landfriedensbruchs verantworten. Weil er Polizisten fotografiert hatte, kam eine Anklage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten hinzu. Die Anklage forderte 14 Tage Gefängnis bedingt.

Der Angeklagte habe sich inmitten der Demonstranten aufgehalten, hiess es in der Anklageschrift. Er habe die Szene hautnah fotografiert und sei damit an den Krawallen beteiligt gewesen. Der Angeklagte hingegen berief sich auf die Pressefreiheit: Die Nachdemonstration sei ein wichtiges Medienereignis gewesen. Zudem habe er weder Steine geworfen noch Barrikaden errichtet, sondern als Aussenstehender fotografiert.


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