02.09.2002

Zürcher Obergericht

1.-Mai-Nachdemo-Fotografen freigesprochen

"Klar und erkennbar als Fotograf aufgetreten".

Das Zürcher Obergericht hat einen Pressefotografen vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Die Vorinstanz war noch der Meinung, dass sich der Mann bei einer 1.-Mai-Nachdemo zu wenig deutlich von der Chaotenszene abgesetzt habe. Der 36-Jährige hatte am 1. Mai 2001 in Zürich an der unbewilligten Nachdemonstration teilgenommen. Obwohl er nur als Fotograf unterwegs gewesen sei, habe er sich schuldig gemacht, hiess es in einem Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vom Juni 2002 ("persoenlich.com" berichtete).

Das Bezirksgericht warf dem schwarzgekleideten Beschuldigten vor, dass er sich zu wenig deutlich von der Chaotenszene abgesetzt habe. Er sei vielmehr inmitten der gewalttätigen Menschenmenge geblieben. Im Urteil war damals von der realen "Gefahr eines Doppelspiels mit journalistischen Privilegien" die Rede.


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